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Beratung und Vermittlung
Angebote für Selbstständige
Alle Unterstützungsleistungen des Jobcenters sollen dazu beitragen, dass Empfänger/-innen von Bürgergeld ihren Lebensunterhalt wieder aus eigenen Mitteln bestreiten können. Auch Selbstständigkeit kann ein Weg aus der Arbeitslosigkeit sein. Wenn Sie diesen Schritt wagen wollen, unterstützen wir Sie mit Beratung, Darlehen und Zuschüssen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie schon vor dem Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit zu uns ins Jobcenter kommen. Bringen Sie mindestens eine Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan und eine Erlös- und Rentabilitätsvorschau mit. Außerdem sollte durch eine fachkundige Stelle (zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Fachverbände) nachgewiesen sein, dass Ihr Geschäftskonzept wirtschaftlich tragfähig ist.
Fördermöglichkeiten:
Sie können zinsfreie Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern beantragen, die für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind.
Zuschüsse können maximal 5.000 Euro betragen, sie können einmalig oder in monatlichen Raten bewilligt werden.
Darlehen können den Maximalbetrag für Zuschüsse in Höhe von 5.000 Euro überschreiten. Bei größeren Fördersummen ist die Kombination von Zuschuss und Darlehen möglich.
Die Verwendung der Mittel müssen Sie in jedem Fall nachweisen.
Sie können auch Einstiegsgeld beantragen. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss, der zusätzlich zum Bürgergeld über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren gezahlt wird. Bei der Bemessung der Höhe werden die Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
Auf alle hier genannten Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Ein Antrag auf eine dieser Leistungen muss grundsätzlich vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim Jobcenter beantragt werden. Ihr Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin entscheidet, ob eine Förderung notwendig ist, in welcher Form sie sinnvoll ist und welchen Umfang sie haben soll.