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Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Im Jobcenter betreuen und vermitteln wir Menschen in Münster, die Bürgergeld oder andere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 erhalten. Unser Ziel ist es, Arbeitslose auf dem Weg in die Erwerbstätigkeit zu unterstützen und ihnen dabei in schwieriger sozialer Lage oder bei persönlichen Problemen Hilfestellung zu bieten.
Weitergehende Informationen, die nicht einen Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB 2) betreffen, finden Sie auf der Seite des Sozialamtes oder des Ausländeramtes der Stadt Münster:
Diese Anträge können Sie stellen:
Im Jobcenter können erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren Leistungen zum Lebensunterhalt (Bürgergeld) beantragen, soweit die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Wie wird Bürgergeld beantragt?
Wenn Sie bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom Sozialamt Münster erhalten und eine Einverständniserklärung zur Datenübernahme unterschrieben haben, ist zunächst kein formeller Antrag zu stellen. Das Jobcenter wird Sie direkt kontaktieren.
Erstantrag
Wenn Sie erstmalig Bürgergeld beantragen, melden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten im Kundenzentrum des für Ihren Stadtbezirk zuständigen Standortes des Jobcenters Münster.
Alle erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf der Startseite unter "Corona", "Kontaktaufnahme und Antragsformulare". Bitte beachten Sie, dass die Antragsformulare nur auf Deutsch verfügbar sind. Sie können uns die Unterlagen auch auf postalischem Weg zukommen lassen oder den unten verlinkten Online-Antrag nutzen.
Bitte fügen Sie unbedingt eine Kopie Ihres Aufenthaltstitels bei.
Online-Services
Sie können Ihren Antrag auf Bürgergeld online stellen. Bitte beachten Sie, dass die Online-Anträge nur auf Deutsch verfügbar sind.
Die Unterlagen können Sie mit Ihrem Handy abfotografieren oder Dateien von Ihrem PC hochladen.
Damit Ihre Anträge möglichst schnell bearbeitet werden können, beachten Sie bitte Folgendes: Füllen Sie die Anträge nach Möglichkeit bitte vollständig aus. Insbesondere sind Angaben zu Ihren Familienmitgliedern, Ihren Unterkunftskosten sowie Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen (mit den dazugehörigen Nachweisen) erforderlich.
Bei Rückfragen zu den Online-Services erreichen Sie uns unter Tel. 02 51/4 92-92 92 oder Jobcenter@stadt-muenster.de.
Bildung und Teilhabe
Das "Bildungs- und Teilhabepaket" unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen, damit sie an Bildungsangeboten in der Schule oder Kita, sowie an Aktivitäten im sozialen und kulturellen Bereich (z. B. Vereine und Ferienfreizeiten) teilnehmen können.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Schulausflüge
- Klassenfahrten
- Vereinsbeiträge
- Ferienfreizeiten
- Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule
- Kita/Tagesbetreuung
- Nachhilfe (wenn schulrechtlich festgelegte Lernziele gefährdet sind)
Für Aktivitäten im sozialen und kulturellen Bereich (Teilhabe) können Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein Budget von monatlich 15 Euro einsetzen.
Für Schulmaterial (Hefte, Füller, Taschenrechner etc.) gibt es einen Zuschuss bis zu 154,50 Euro pro Schuljahr.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren (Teilhabe: 18 Jahren) können Leistungen aus diesem Paket erhalten, wenn sie einen Anspruch haben auf:
- SGB-2-Leistungen (Bürgergeld/Sozialgeld)
- SGB-12-Leistungen (Sozialhilfe)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
oder
- über ein geringes Einkommen verfügen und damit zum Personenkreis der Geringverdiener gehören.
Die MünsterlandKarte
Wer Anspruch auf die Leistungen hat, bekommt die MünsterlandKarte. Mit ihr bezahlen berechtigte Kinder und Jugendliche die Kosten für Tagesausflüge, Mittagessen, Lernförderung oder Vereinsbeiträge direkt vor Ort, ohne Papiergutschein oder Bargeld. Einfach die MünsterlandKarte vorzeigen, der Anbieter notiert die Daten und rechnet über das Internet ab.
Umzug
Wenn Sie Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter erhalten, ist es zwingend erforderlich, dass Sie vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrages den Umzug mit dem Jobcenter abstimmen. Dies gilt auch, wenn sie aus einer städtischen Notunterkunft in Ihre erste eigene Wohnung ziehen. Die Sachbearbeitung benötigt zur Beurteilung ein unverbindliches Mietangebot über die gewünschte Wohnung. Nutzen Sie dafür bitte das untenstehende Formular Mietbescheinigung/Mietangebot. Das Mietangebot sollte folgende Informationen enthalten:
- Größe der Wohnung in Quadratmeter (m²)
- Anzahl der Zimmer
- Höhe der Kaltmiete
- Höhe der Vorauszahlungen für Nebenkosten (und eventuelle Heizkosten)
- Heizungsart (Gas, Öl, Nachtspeicher, Fernwärme, …)
- gegebenenfalls Höhe einer zu zahlenden Kaution
Wenn Sie zusätzlich Umzugskosten geltend machen wollen, sind Sie verpflichtet, ebenfalls die Zustimmung des Jobcenters zum Umzug einzuholen. Diese ist nur möglich, wenn der von Ihnen angestrebte Umzug erforderlich ist (wenn zum Beispiel bei Familienzuwachs eine größere Wohnung benötigt wird) und die Kosten der neuen Unterkunft angemessen sind. Erfolgt ein Umzug ohne Absprache, kann die Übernahme weiterer Kosten (z. B. Kaution) und die Anerkennung einer gegebenenfalls höheren Miete abgelehnt werden.
- Merkblatt Umzug (PDF, 332 KB)
- Formular Mietbescheinigung/Mietangebot (PDF, 258 KB)
Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
Wenn Sie in Deutschland eine Arbeit aufnehmen möchten, benötigen Sie eine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) erhalten Sie alle wichtigen Informationen darüber, wie die Vergabe der Steuer-ID an Geflüchtete aus der Ukraine erfolgt.
Ihre Krankenversicherung
Im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB 2 besteht für alle Personen ab dem 15. Lebensjahr Anspruch auf eine Pflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl.
Das heißt, Sie können sich eine gesetzliche Krankenversicherung selbst aussuchen. Bitte teilen Sie uns die von Ihnen gewählte Krankenversicherung mit und reichen eine Mitgliedsbescheinigung von dieser Krankenversicherung ein. Wir werden Sie dann bei der gewählten Krankenversicherung anmelden und Sie werden in Kürze eine Versicherungskarte erhalten. Diese können Sie dann dauerhaft bei jedem Arzt in Deutschland nutzen.
Brief an die ukrainische Community
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, der Sonderbeauftragte für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, Daniel Terzenbach, und der Botschafter der Ukraine in Deutschland, Oleksii Makeiev wenden sich mit einem gemeinsamen Brief an die ukrainischen Geflüchteten, die zurzeit durch die Jobcenter betreut werden. In dem Brief ermutigen sie geflüchtete Menschen mit grundlegenden Deutschkenntnissen eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen. Ebenso weisen sie auf die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten der Jobcenter hin und informieren über weitere Regelungen.
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Brief an die ukrainische Community
(PDF, 174 KB)
Brief an die ukrainischen Kriegsgeflüchteten
Die Bundesagentur für Arbeit und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen informieren in einem Schreiben die Geflüchteten über die ihnen zustehenden leistungen, über Beratungsangebote und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
- Brief an die ukrainischen Kriegsgeflüchteten (PDF, 538 KB)
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Hier finden Vertriebene aus der Ukraine Hilfe und Informationen:
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www.mkffi.nrw
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen