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Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Antragsverfahren
Erstantrag
Wenn Sie erstmalig Bürgergeld beantragen, melden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten im Kundenzentrum des für Ihren Stadtbezirk zuständigen Standortes des Jobcenters Münster. Hier werden zunächst Ihre persönlichen Grunddaten erfasst. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung deshalb persönlich erfolgen muss.
Sie erhalten dort einen Termin für ein Beratungsgespräch. In diesem Gespräch werden Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erörtert. Sie erhalten die Antragsunterlagen und eine Checkliste mit den für die Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen. Gleichzeitig wird ein Termin für die Antragsabgabe vereinbart. Sofern die Unterlagen nicht vollständig vorgelegt oder im Beratungsgespräch neue Sachverhalte bekannt werden, müssen Sie fehlende Nachweise nachreichen.
Online-Antrag
Wenn Sie die Online-Antragstellung nutzen, entfällt die persönliche Vorstellung im Jobcenter. Den Online-Antrag können Sie bequem von zu Hause aus am Computer oder Smartphone stellen:
Weiterbewilligungsantrag
Leistungen nach dem SGB 2 werden in der Regel für sechs Monate bewilligt.
Wenn Sie über diesen Zeitraum hinaus auf Leistungen angewiesen sind, ist ein Weiterbewilligungsantrag erforderlich.
Dieser Weiterbewilligungsantrag wird Ihnen in der Regel ca. vier Wochen vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zugesandt. Allerdings erhalten Sie beim automatischen Versand lediglich das Antragsformular, eine Anlage EK und eine Einkommensbescheinigung. In der Regel müssen daher weitere Anlagen oder Formulare angefordert werden. Bitte prüfen Sie daher eigenverantwortlich drei Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraums, ob Sie einen solchen Antrag zugeschickt bekommen haben und ob er vollständig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kommen Sie bitte ins Kundenzentrum des Jobcenters, um die notwendigen Vordrucke zu erhalten, oder nutzen Sie das unten verlinkte Formular.
Damit sichergestellt werden kann, dass keine Zahlungsverzögerungen eintreten, stellen Sie frühzeitig – am besten mindestens drei Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums – einen Weiterbewilligungsantrag.
Ihrem Weiterbewilligungsantrag fügen Sie bitte mindestens folgende Unterlagen bei:
- Vordruck Antrag auf Weiterbewilligung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Vordruck Anlage EK für jedes volljährige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Einkommensbescheinigung bei Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit (ausgefüllt vom Arbeitgeber)
- Vordruck Anlage EKS, sofern ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eine selbständige Tätigkeit ausübt
Falls bei Ihnen weitere Änderungen eingetreten sind, reichen Sie bitte zusätzlich zu Ihrem Weiterbewilligungsantrag Nachweise hierüber ein (z. B. Nachweise über Mieterhöhungen oder Änderungen in den Vermögensverhältnissen). Dies ist notwendig, um eventuelle Rückfragen und dadurch entstehende Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
- Weiterbewilligungsantrag online stellen
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Weiterbewilligungsantrag
(PDF, 1.54 MB)
(externes PDF, nicht barrierefrei)