Kindertageseinrichtungen:
Anmelde- und Aufnahmeverfahren
Bei der Suche nach einem Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung in Münster hilft der Kita-Navigator. Der Kita-Navigator führt die Adressen und Öffnungszeiten der Kitas sowie die Gruppenformen und Altersstufen der betreuten Kinder auf und ermöglicht so die gezielte Suche nach passenden Einrichtungen.
Außerdem ist die Registrierung und Vormerkung für Kita-Plätze über den Kita-Navigator geregelt.
Im Folgenden wird das Verfahren erläutert.
Schritt für Schritt zu einem Platz in einer Kindertageseinrichtung
Reinkommen
So können Sie den Kita-Navigator nutzen:
- an Ihrem Computer
in aller Ruhe, wann es Ihnen passt - am „Kita-Terminal“ im Familienbüro
- in den gewünschten Kitas in Münster
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Suchen
Von Münsters rund 210 Kitas kommen nicht alle für Ihr Kind in Frage. Weil sie zu weit von Ihrem Wohnort oder Ihrer Arbeitsstelle entfernt sind, weil sie keinen Platz für ein Kind in diesem Alter haben oder weil der Betreuungsumfang oder die Öffnungszeiten nicht passen.
Vielleicht haben Sie auch besondere Wünsche – zum Träger, zur gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne besonderen Förderbedarf, zu speziellen Angeboten wie Umweltpädagogik oder Sprachförderung.
Der Service des Kita-Navigators: Sie geben Ihre Wünsche ein, er filtert die Kitas in Münster heraus, die dazu passen.
Auswählen
Sie wollen wissen, was die vorgeschlagenen Kitas zu bieten haben? Kein Problem: Mit dem Kita-Navigator können Sie quasi zu jeder Tages- und Nachtzeit Münsters Kitas entdecken – zumindest am Bildschirm.
Zu jeder Kita gibt es ein Porträt mit Infos zu Träger, Team, Plätze, Betreuungszeiten, pädagogisches Profil, Gebäude, Außenanlagen ... auch Fotos sind hier zu finden.
nach obenKita-Kontakt
Selbstverständlich kann ein Online-Verfahren den persönlichen Eindruck nicht ersetzen. Sie können sich vor der Vormerkung gern vor Ort überzeugen, ob eine Kita Ihren Erwartungen entspricht. Vereinbaren Sie zur Sicherheit einen Termin, damit jemand Zeit für Sie hat.
nach obenVormerken
Mit einem Klick wählen Sie eine oder mehrere Einrichtungen aus. Sie können Ihr Kind bei bis zu 25 Einrichtungen vormerken. Dann geben Sie Ihre Daten ein und Ihr Kind wird automatisch bei Ihren Wunsch-Kitas vorgemerkt.
Sie können eine Priorisierung vornehmen, indem Sie die Vormerkungen in eine Rangfolge setzen, wobei die erste Stelle Ihre Favoritenkita darstellt. Ebenso können Sie eine Priorisierung zum Betreuungsumfang vornehmen.
Wenn Sie sich ein Login eingerichtet haben, können Sie Änderungen selbst vornehmen.
Wenn alle 25 Vormerkungen eingetragen wurden, kann eine neue nur eingerichtet werden, wenn eine bestehende gelöscht wird. Eine Löschung erfolgt zentral durch die Stadt Münster und muss telefonisch beim Koordinator in Auftrag gegeben werden.
Mit einem Login erhalten Sie Benachrichtigungen der Kitas online und können jederzeit den aktuellen Stand einsehen. Sie erhalten insbesondere die Nachricht, ob Ihr Kind aufgenommen werden kann und Sie einen Betreuungsvertrag angeboten bekommen. Sie können jedoch auch angeben, dass Sie Informationen nicht per E-Mail, sondern per Post erhalten wollen.
Die Reihenfolge des Eingangs von Vormerkungen bei den Kitas hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe. Auch am letzten Tag der Frist (31. Januar) vorgemerkte Kinder haben die gleiche Chance auf einen Betreuungsplatz wie Kinder, die zu einem früheren Zeitpunkt vorgemerkt wurden. Eine frühzeitige Anmeldung kann vorteilhaft für z. B. Einladungen zu Tagen der offenen Tür sein.
Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Verfahren zur Vergabe freier Plätze. Welches Verfahren für Sie gilt, hängt davon ab, ob Sie einen Platz zum jeweils kommenden Kitajahr suchen oder im laufenden Kitajahr eine Betreuung für Ihr Kind benötigen (z. B. wegen Umzugs).
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Platzvergabe für das kommende Kitajahr
Ein neues Kitajahr startet jeweils zum 1.8. eines Jahres. Die Platzvergabe für dieses Kitajahr erfolgt im Februar des gleichen Kalenderjahres.
Da Kinder zum Ende eines Kitajahres, die Kitas verlassen, weil sie in die Schule wechseln, können dadurch Plätze für ü3-Kinder frei werden. Gleichzeitig wechseln jüngere Kinder, auch innerhalb der Kita auf freiwerdende Plätze, so dass gegebenenfalls auch u3-Plätze neu belegt werden können.
Die Anzahl der freien Plätze ist darüber hinaus auch von den Bedarfen in den Wohnbereichen abhängig. Zusätzlich können gegebenenfalls nicht alle vorhandenen freien Kita-Plätze aufgrund des Fachkräftemangels neu besetzt werden. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stimmt sich dafür regelmäßig mit den Trägern von Kitas ab. Insgesamt ergibt sich daraus ein umfangreiches und differenziertes Planungssystem, an dessen Ende eine bestimmte Anzahl freiwerdender u3- und ü3-Plätze pro Einrichtung steht.
Freie Plätze in Kitas
Zum neuen Kitajahr, das am 1.8. startet, können die in den Kitas freiwerdenden Plätze vergeben werden.
Die freien Plätze für jede Kita sind auf der jeweiligen Seite der Kita im Kita-Navigator zu finden (für das kommende Kitajahr siehe unter "Freie Betreuungsplätze zum 1.8.")
Dargestellt werden die freien Plätze nach
- Alter (ab 1-, ab 2- oder ab 3-Jahren) und
- Betreuungsumfang pro Woche (45 Stunden mit Verpflegung, 35 Stunden mit Verpflegung, 35 Stunden, 25 Stunden).
Eltern sollten vor einer Vormerkung einer Kita prüfen, ob die gewünschte Kita freie Plätze für das Alter ihres Kindes und für die benötigte Betreuungsdauer anbieten kann.
Vormerkungen und Priorisierungen durch die Eltern
Eltern können im Kita-Navigator bis zu 25 Kitas vormerken und diese Kitas nach ihren Wünschen priorisieren. Wenn sie mehr als nur einen Betreuungsumfang angegeben haben, können sie auch dafür die gewünschte Reihenfolge festlegen.
Vormerkungen und Priorisierungen für Plätze zum kommenden Kitajahr müssen bis spätestens zum 31.1. vorgenommen werden, damit die Kitaleitungen sie noch berücksichtigen können.
Es ist allerdings sinnvoll, die Angaben früher in den Kita-Navigator einzustellen.
Sichtung und Ranking durch die Kitas
Nach dem 31.1. sichten die Kitaleitungen bzw. Träger die vorliegenden Vormerkungen, prüfen Bedarfe der Familien auf der Grundlage der ihnen vorliegenden Informationen und Unterlagen.
Da sie in der Regel mehr Anmeldungen als Plätze haben, priorisieren sie unter Anwendung ihrer Aufnahmekriterien die vorgemerkten Kinder.
Jeder Träger wendet hierzu eigene Aufnahmekriterien an. Die Kriterien müssen in den gesetzlich vorgesehenen Gremien der Kita beraten und im Rat der Einrichtung, der aus Trägervertretern, Vertretern des Personals und aus Elternvertretern besteht und mindestens einmal jährlich tagt, beschlossen werden.
Die Kriterien können auf der jeweiligen Kitaseite im Kita-Navigator nachgelesen werden.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann die Aufnahmekriterien nur für Einrichtungen in eigener Trägerschaft beeinflussen.
Die Kitaleitungen müssen das Ranking für ihre Einrichtung bis spätestens zum 7.2. abschließen.
Platzzusagen
Die Platzzusagen werden ermittelt, indem die freien Plätze durch Anwendung des sogenannten Gale-Shapley-Verfahrens zugeordnet werden. Dafür werden die Priorisierungen der Eltern mit dem Ranking der Kitas abgeglichen.
Das Gale-Shapley-Verfahren wird gestartet und sorgfältig geprüft. Während des Verfahrens ist der Kita-Navigator gesperrt. Dann wird der Kita-Navigator wieder für alle geöffnet und die Platzvergaben der freien Plätze erfolgt.
Die Kitas versenden ihre Zusagen ab dann an die Familien per E-Mail oder per Post und teilen den Eltern eine Frist mit, innerhalb derer die Eltern dann auf die Platzzusage reagieren müssen und mit der Einrichtung abschließend einen Betreuungsvertrag schließen können. Wenn durch den Träger keine abweichende Frist festgesetzt wurde, muss die verbindliche Rückmeldung der Eltern bis spätestens zwei Wochen nach Eingang der Platzzusage bei den Kitas vorliegen.
Nehmen Eltern eine Platzzusage nicht innerhalb der vom Träger gesetzten Frist an, können Kitas diese Plätze anderen Familien anbieten.
Von der Vormerkung zur Platzzusage
Zeitschiene für ein Kindergartenjahr:
Bis zum 31. Januar
Eltern müssen ihr/e Kind/er im Kita-Navigator bei verschiedenen Kitas vormerken und ihre Priorisierungen vornehmen.
Bis zum 7. Februar
Ranking durch Träger bzw. Kita-Leitung
Am 12. Februar
Vergabe der Kita-Plätze
Bis zum 21.2.2025
Verbindliche Rückmeldung durch die Eltern
Eltern haben ab Erhalt einer Platzzusage bis spätestens zu diesem Tag Zeit, sich bei den Kitas zurückzumelden und den Betreuungsplatz zuzusagen. Erfolgt das nicht bis einschließlich zum 21.2.2025, verliert die Platzzusage ihre Gültigkeit. Der Platz wird dann einer anderen Familie angeboten.
10.3.2025
Ab diesem Datum können die dann noch zur Verfügung stehenden Plätze durch die Kitas selbst vergeben werden. Darüber hinaus können die durch die Kitaplatzvergabe freiwerdenden Plätze in Kindertagespflege vermittelt werden.
1. August
Beginn des neuen Kindergartenjahres
Platzvergabe im laufenden Kitajahr
Wenn Sie z. B. umgezogen sind und innerhalb eines laufenden Kitajahres einen Betreuungsplatz suchen, können Sie jederzeit eine Registrierung für Kitas im Kita-Navigator vornehmen und nach freien Plätzen in den von Ihnen präferierten Stadtteilen suchen.
Wenn Sie einen Platz gefunden haben, nehmen Sie Kontakt mit der Kindertageseinrichtung auf. Eine Registrierung im Kita-Navigator sollte zuvor erfolgt sein.
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Beratungsmöglichkeiten zur Kindertagesbetreuung
Allgemeine Fragen zur Kindertagesbetreuung
Das Familienbüro unterstützt und berät Sie grundsätzlich in allgemeinen Fragen zur Kindertagesbetreuung. Sofern Ihre Suche nach einem Kita-Platz nicht erfolgreich war, können Sie sich ebenfalls mit Ihrem Anliegen an das Familienbüro wenden.
Familienbüro
Hafenstraße 32
Tel. 02 51/4 92-51 51, E-Mail familienbuero@stadt-muenster.de
Montag und Donnerstag 8-16 Uhr,
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8-12 Uhr
Vertiefte Einzelfallberatung
Für besondere Situationen bieten wir eine vertiefte Einzelfallberatung zur Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen an und versuchen Sie weitergehend zu unterstützen.
Diese Möglichkeit besteht,
- wenn Ihr Kind einen nachgewiesenen Integrationsbedarf hat.
- wenn Ihr Kind aus einer U3-Betreuung (Kindertagespflege/U3-Kita) auf Grund des Alters oder einer unverschuldeten und vorzeitigen Beendigung des Betreuungsangebotes eine Folgebetreuung in einer Kindertageseinrichtung benötigt.
- wenn Ihr Kind zum Schuljahr 2025/2026 eingeschult wird oder wenn für Ihr Kind in der Sprachstandsfeststellung des Schulamtes nach § 36 Abs. 2 SchulGesetzNRW ein pädagogischer Sprachförderbedaf festgestellt wurde.
- wenn Ihr Kind in der Familie mit einer persönlichen Notlage konfrontiert ist. Als persönliche Notlage gilt dabei nur der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht, oder durch Tod der Betreuungsperson. Ob eine persönlichen Notlage vorliegt, darüber entscheidet das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zentral.
Kinder, die in Familien einer Gefahr ausgesetzt sind, werden darüber hinaus besonders in Blick genommen.
nach obenFragen zur Anwendung des Kita-Navigators?
Zur Anwendung des Kita-Navigators informiert Sie Hendrik Baumeister, der städtische Koordinator des Kita-Navigators:
Tel. 02 51/4 92-58 77, E-Mail kita-navigator(at)stadt-muenster.de