Kindertagespflege
Platzsuche und -vermittlung
Ihre Fachberatung steht mit allen aktiven Kindertagespflegepersonen aus dem jeweiligen Bezirk in Kontakt. Im Weiteren informieren wir Sie über das Verfahren der Platzvermittlung.
Registrierung im Kindertagespflege-Navigator und Vermittlungsgespräch
Die Kindertagespflege ist, ähnlich wie die Kindertagesstätten, über einen Navigator, den Kindertagespflege-Navigator, eine wählbare Option.
Das bedeutet, dass Sie neben der Vormerkung bei den Wunsch-Kitas im Kita-Navigator auch eine Vormerkung für die Betreuung in Kindertagespflege im Kindertagespflege-Navigator vornehmen können.
Der Unterschied zur Vormerkung in den einzelnen Kitas ist, dass die Vormerkung für Kindertagespflege nicht personenbezogen, sondern bezirksbezogen ist. Für die Kindertagespflege merken Sie sich also z. B. für den Bezirk „Kindertagespflege Innenstadt Mitte/Nord“ oder für „Kindertagespflege Gievenbeck“ etc. vor.
Nach erfolgreicher Vormerkung kann die Beratungsstelle für Kindertagespflege auf Ihre Daten zugreifen und Sie erhalten innerhalb eines Monats eine Eingangsbestätigung und einen Bedarfsbogen. Ihre Fachberatung kontaktiert Sie, wenn sie Ihnen einen Ihrem Bedarf entsprechenden Betreuungsplatz vermitteln kann. Vor der Vermittlung eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Die Kriterien für die Platzvermittlung entsprechen den Aufnahmekriterien, die für die städtischen Kindertageseinrichtungen gelten.
Nach erfolgreichem Kennenlernen der Kindertagespflegeperson wird Ihre Fachberatung Sie zu einem Beratungsgespräch einladen und alle notwendigen Anträge mit Ihnen besprechen und Sie nochmals über die Kindertagespflege informieren.
Falls Sie auf privatem Weg Kontakt zu einer Kindertagespflegeperson hergestellt haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Fachberatung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Antrag auf Förderung, Vereinbarung mit der Kindertagespflegeperson
Während des Beratungsprozesses mit Ihrer Fachberatung stellen Sie einen Antrag auf Förderung Ihres Kindes in Kindertagespflege. Ihre Fachberatung erteilt Ihnen einen entsprechenden Feststellungsbescheid.
Mit der Kindertagespflegeperson schließen Sie nach einer erfolgreichen Vermittlung zusätzlich eine privatrechtliche Vereinbarung ab, die von beiden Parteien gestaltet werden kann. Die Vereinbarung enthält alle wichtigen Aspekte der Betreuung, zum Beispiel Urlaubsregelungen, Kündigungsfrist und persönliche Daten. Ein Vereinbarungsmuster erhalten Sie bei der Beratungsstelle Kindertagespflege im Erstgespräch.
- Hinweise zur Datenschutzverarbeitung (PDF, 183 KB)