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Liegenschaftskataster
Flurstücksvereinigung
Die Zusammenführung mehrerer Grundstücke im Grundbuch wird Vereinigung genannt. Bei Vereinigungen besteht das Grundbuchamt in Münster in der Regel darauf, dass die Grundstücke in den Abteilungen II (Lasten und Beschränkungen - wie z. B. Wegerechte, Leitungsrechte usw.) und III (Grundschulden, Hypotheken) gleich belastet sind. Anträge auf Vereinigung von Grundstücken sind durch Notare oder durch speziell dafür beauftragte Beamte des Vermessungs- und Katasteramtes oder durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure zu beurkunden.
Im Zusammenhang mit Baumaßnahmen wird häufig die Auflage erteilt, einander angrenzende Flurstücke zu vereinigen. In diesen Fällen müssen die Eigentümer beim Vermessungs- und Katasteramt einen kostenfreien Antrag auf Flurstücksvereinigung stellen. Hier erfolgt dann die Zusammenlegung der Flurstücke. Der Vereinigungsantrag wird anschließend mit den Katasterunterlagen an das Grundbuchamt weitergeleitet.
Flurstücksvereinigungen sowie das Beglaubigen von Unterschriften sind beim Vermessungs- und Katasteramt gebührenfrei.