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Liegenschaftskataster
Fortführungsmitteilung und Auflassungsschriften
Nach der Übernahme von wesentlichen Änderungen im Katasternachweis erhalten die betroffenen Eigentümer sogenannte Fortführungsmitteilungen mit Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch und aus der Liegenschaftskarte. Entstehen durch die Fortführung des Katasters neue Flurstücke, kann der Notar mit diesen Unterlagen (Auflassungsschriften) die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen.