Seiteninhalt
Vermessungen
Amtlicher Lageplan, Gebäudeabsteckung
Für Baumaßnahmen benötigen Sie in der Regel einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag.
Zur Teilung von bebauten Grundstücken wird ebenfalls ein Lageplan für den Antrag auf Grundstücksteilung beim Bauordnungsamt benötigt. Damit ein neu zu errichtendes Gebäude die in der Baugenehmigung vorgeschriebenen Grenzabstände und Höhen einhält, ist es notwendig, das Gebäude vor Beginn der Bautätigkeit in der Örtlichkeit auf das Schnurgerüst abstecken zu lassen. Die Herstellung eines amtlichen Lageplanes und die Gebäudeabsteckung sind kostenpflichtig.
Die Gebühren werden nach der derzeit gültigen Vermessungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen berechnet. Eine Information über die anfallenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.
- Vermessungskosten (PDF, 68.2 KB)
- Vermessungsantrag (PDF, 107 KB)