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Vermessungen
Katastervermessungen
Teilungsvermessung
Teilungsvermessungen dienen der Bildung rechtsfähiger Grundstücke. Die neuen Grenzen werden örtlich abgemarkt und vermessen. In einer Grenzniederschrift wird allen von der Vermessung betroffenen beteiligten Eigentümern der neue Grenzverlauf angezeigt und erläutert. Durch Zustimmung der Beteiligten werden die neuen Grenzen festgestellt.
Nach der Übernahme in das Liegenschaftskataster und der erfolgten Auflassung und Eintragung im Grundbuch können die Grundstücke im täglichen Rechtsgeschäft u. a. für Verkauf und Beleihungen benannt werden. Die Teilung von unbebauten Grundstücken ist in der Regel genehmigungsfrei. Für die Teilung von bebauten Grundstücken bedarf es einer Genehmigung durch das Bauordnungsamt. Hierfür wird ein amtlicher Lageplan benötigt. Es ist sinnvoll die Teilungsgenehmigung gleichzeitig mit der Vermessung zu beantragen um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.Teilungsvermessungen sind kostenpflichtig.
Gebäudeeinmessung
Gebäude sind wegen ihrer Bedeutung in der Planung und dem Rechtsverkehr aktuell im Liegenschaftskataster nachzuweisen. Die Gebäude werden dazu in ihrem Grundriss mit Bezug zu den Grundstücksgrenzen eingemessen. Bei der örtlichen Vermessung wird auch die jeweilige Nutzung, die Geschosszahl, die Dachform, die Hausnummer und gegebenenfalls der Eigenname des Gebäudes mit erfasst.
Gebäude unterliegen gemäß Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG NRW) der Einmessungspflicht. Hierzu gehören neu errichtete sowie in ihrem äußeren Grundriss veränderte Gebäude, die nach dem 1.8.1972 gebaut wurden. Gebäudeeinmessungen sind kostenpflichtig.
Amtliche Grenzanzeige
Mit der amtlichen Grenzanzeige wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenzen eines Grundstückes getroffen, dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet. Häufigster Anlass einer amtlichen Grenzanzeige ist die Unkenntnis über den Grenzverlauf, vorwiegend bei der Errichtung von Zäunen, Hecken oder Pflasterungen. Die amtliche Grenzanzeige ist dennoch keine Grenzvermessung, da diese rechtlich weiter reicht. Amtliche Grenzanzeigen sind kostenpflichtig.
Grenzvermessung
Anders als bei der amtlichen Grenzanzeige werden hier die auf Antrag untersuchten Grenzen wenn nötig abgemarkt und in einer anschließenden Grenzniederschrift allen Betroffenen erläutert, angezeigt und die Abmarkung beurkundet. Häufigster Anlass einer Grenzvermessung ist die Unkenntnis über den Grenzverlauf, z. B. durch Baumaßnahmen entfernte Grenzzeichen oder bei Grenzstreitigkeiten. Grenzvermessungen sind kostenpflichtig.
- Vermessungskosten (PDF, 68.2 KB)
- Vermessungsantrag (PDF, 107 KB)
- Gebäudeeinmessungspflicht - Was Sie darüber wissen sollten (PDF, 52.5 KB)