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Anmeldeverfahren
Grundschulen
Die Anmeldung an den Grundschulen findet immer im Oktober/November des Jahres vor der Einschulung statt. Das Amt für Schule und Weiterbildung informiert die Eltern der schulpflichtigen Kinder per Brief über die Anmeldetermine und die für die Anmeldung notwendigen Unterlagen.
Die Grundschulen veranstalten für interessierte Eltern Tage der Offenen Tür. Die Termine geben die Kindergärten und Tagesstätten und das Amt für Schule und Weiterbildung auf der Startseite dieser Homepage jeweils aktuell bekannt. Das Kind kann immer nur an einer Grundschule angemeldet werden.
Für die Anmeldung werden die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und der Personalausweis der Eltern bzw. eine Meldebescheinigung benötigt. Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Schulkinder über einen ausreichenden Masernschutz verfügen.
Dieser Masernschutz ist durch Vorlage des Originalimpfausweises oder eines ärztlichen Zeugnisses zur Masernimmunität des Kindes oder zu medizinischen Gründen, aus denen das Kind nicht gegen Masern geimpft werden kann, nachzuweisen.
Die Stadt Münster als Schulträgerin hat für jede einzelne Grundschule die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen festgelegt. Wird der Unterricht an einer Schule jahrgangsübergreifend erteilt, gelten alle Klassen, in denen Schulanfänger/-innen jahrgangsübergreifend unterrichtet werden, als Eingangsklassen. Diese Bestimmung wurde bei der Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen durch die Stadt Münster berücksichtigt. Wie viele Kinder maximal pro Klasse aufgenommen werden können (maximale Klassenstärke), hängt von der festgelegten Anzahl der Eingangsklassen der jeweiligen Grundschule ab:
- eine Eingangsklasse: bis zu 29 Kinder
- zwei Eingangsklassen: 30 bis 56 Kinder
- drei Eingangsklassen: 57 bis 81 Kinder
- vier Eingangsklassen: 82 bis 104 Kinder
- fünf Eingangsklassen: 105 bis 125 Kinder
Für den Fall, dass mehr Schulanfänger/-innen an einer Grundschule angemeldet werden, als aufgenommen werden können, haben vorrangig die Kinder einen Anspruch auf Aufnahme in die Schule, für die es die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart (Katholische, Evangelische oder Gemeinschaftsgrundschule) ist. Im Rahmen dann noch freier Kapazitäten wird von den Schulleitungen nach bestimmten Kriterien die Aufnahmeentscheidung getroffen. Wenn Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten Grundschule nicht aufgenommen werden kann, werden Sie von der Schule, an der Sie Ihr Kind angemeldet haben, informiert und beraten.
Aufnahmekapazitäten der städtischen Schulen
Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW), zuletzt geändert am 24.4.2024 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an den Rat Nr. V/0119/2024):
Beschlussfassung mit der jeweiligen Anzahl der Eingangsklassen
(PDF, 113 KB)
Schulpflicht
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis einschließlich 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden, am 1. August desselben Jahres (§ 35 Schulgesetz NW - SchulG NW).
Weitere Informationen zur Schulpflicht finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums NRW:
www.schulministerium.nrw/im-blickpunkt-unterricht
Die nach §§ 34 ff SchulG NW bestehende Schulpflicht wird von der Stadt Münster überwacht. Schulpflichtverletzungen werden von den Schulen gemeldet und ordnungsrechtlich verfolgt.
Häufig gefragt
Wie gestaltet sich der Übergang von der Kita in die Grundschule?
Beim Übergang in die Grundschule beraten Sie die Kindergärten, die Kindertagesstätten und die Grundschulen. Auch im Amt für Schule und Weiterbildung werden Ihre Fragen beantwortet.
Informationen für Eltern, deren Kinder eingeschult werden, gibt es regelmäßig im Rahmen der Veranstaltung "Mein Kind kommt in die Schule" in der Schulpsychologischen Beratungsstelle.
Der Vortrag "Noch zwei Jahre bis zur Einschulung" aus der Jib-Vortragsreihe "Was Kinder heute brauchen" gibt weitere Informationen über die frühzeitige Gestaltung eines guten Übergangs in die Grundschule.
Referentinnen: Dr. Frederike Kallenbach (Schulärztin), Ursula Hockmann (ehemalige Grundschulleiterin), Felizitas Schulte (ehemalige Kita-Verbundleitung)
Muss ich mein Kind selbst zur Schuluntersuchung anmelden?
Das Gesundheitsamt der Stadt Münster führt die Untersuchung der einzuschulenden Kinder normalerweise direkt in den Kindergärten durch. Coronabedingt gelten andere Regelungen. Diese finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsamtes.
www.stadt-muenster.de/gesundheit/kinder-und-jugendgesundheit/kinder-und-jugendaerztlicher-dienst
Besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Einschulung?
Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag 30. September geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches Gutachten oder im Einzelfall auch eine schulpsychologische Beratung heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht.
Ist eine Zurückstellung vom Schulbesuch möglich?
Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Bei der Anmeldung werden die Eltern aufgefordert, im Anmeldebogen anzugeben, ob eine Zurückstellung beantragt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.
Wo kann ich mich zur Schulwahl beraten lassen?
Eltern können ihr Kind an jeder Grundschule in der Stadt Münster anmelden.
Daneben können die Eltern ihre Kinder an der freien Waldorfschule oder der Montessorischule anmelden.
Welche Grundschulen gibt es in Münster?
In der Stadt Münster gibt es evangelische, katholische und Gemeinschaftsgrundschulen in städtischer Trägerschaft. Die meisten Grundschulen und Förderschulen sind (offene) Ganztagsschulen. Daneben gibt es Schulen in freier Trägerschaft: die Montessori-Schule Münster e.V. und die Freie Waldorfschule.
Informationen zu allen Schulen in Münster finden Sie in der
Schuldatenbank.
Wer berät zu Entwicklungsfragen?
Wenn Sie Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes haben, wenden Sie sich an die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter im Gesundheitsamt.
www.stadt-muenster.de/gesundheit/kinder-und-jugendgesundheit/beratungsstelle-fruehe-hilfen
Förderschulen
In Münster gibt es städtische Förderschulen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, eine bischöfliche Förderschule sowie die Förderschulen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Die meisten Grundschulen sind (offene) Ganztagsschulen.
Eine sonderpädagogische Förderung findet grundsätzlich auch an den allgemeinen Schulen statt.
Fast jede Grundschule und viele Schulen der Sekundarstufe I sind Orte des Gemeinsamen Lernens und mit einer sonderpädagogischen Ressource ausgestattet. Unabhängig von einem diagnostizierten Unterstützungsbedarf erhalten Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung diese im Rahmen einer individuellen Förderplanung.
Bei einem diagnostizierten Förderbedarf können die Eltern als Ort der sonderpädagogischen Förderung auch die Förderschule wählen oder dorthin wechseln. Die aufnehmende Schule wird den Eltern durch einen Bescheid des Schulamtes für die Stadt Münster mitgeteilt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des "Schulamtes für die Stadt Münster": Schulamt für die Stadt Münster
Weiterführende Schulen
Sekundarstufe I
Nach Ende der Grundschulzeit (Klasse 1-4) beginnt die Schulpflicht der Sekundarstufe I. Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten die Eltern eine Empfehlung für eine Schulform - für die Hauptschule, die Realschule oder für das Gymnasium sowie für die Gesamtschule.
Diese Schulformempfehlung ist für die Eltern jedoch nicht verbindlich. Das heißt, die Eltern melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an.
Die Anmeldung an den weiterführenden Schulen findet immer nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse im Februar des Jahres statt. Das Anmeldeverfahren zu den städtischen Gesamtschulen und der bischöflichen Gesamtschule findet immer vor den Anmeldeterminen zu den anderen weiterführenden Schulen statt. Dadurch haben die Eltern die Möglichkeit, ihr Kind auch noch an einer Schule einer anderen Schulform anzumelden, falls es keinen Platz an einer Gesamtschule bekommt. Das Amt für Schule und Weiterbildung informiert die Eltern der schulpflichtigen Kinder per Brief über die Anmeldetermine und die für die Anmeldung notwendigen Unterlagen.
Die weiterführenden Schulen veranstalten Tage der Offenen Tür. Die Termine geben die Schulen auf ihren Homepages jeweils aktuell bekannt.
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, das letzte Zeugnis der Grundschule sowie ein Anmeldeformular, das die Grundschulen mit den Halbjahreszeugnissen ausgeben, vorzulegen. Sofern das Kind eine Grundschule außerhalb der Stadt Münster besucht und an einer weiterführenden Schule in Münster angemeldet werden soll, erhalten Sie das Anmeldeformular im Sekretariat der neuen Schule.
Sollten an den städtischen Schulen mehr Schülerinnen und Schüler angemeldet werden, als in den Eingangsklassen aufgenommen werden können, legt die Schulleitung der betroffenen Schule bei der Entscheidung über die Aufnahme die nachstehenden Kriterien in der angegebenen Reihenfolge zugrunde:
- vorrangig aufgenommen werden Geschwisterkinder
- in den Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität)
- Losverfahren
Wenn der vorrangige Schulwunsch nicht erfüllt werden kann, werden die betroffenen Eltern von der Schulleitung der weiterführenden Schule, bei der das Kind angemeldet ist, informiert und beraten.
Gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II), Berufs- und Weiterbildungskollegs
Nach der Sekundarstufe I beginnt laut Schulgesetz die Pflicht zum Besuch eines Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.
Informationen zur Anmeldung zur Sekundarstufe II, zur dualen Ausbildung der Berufskollegs und den Weiterbildungskollegs finden Sie auf der Seite "Übergang Schule - Beruf" im Punkt "Schüler Online":
Informationen zum Portal "Schüler Online"