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Planung und Entwicklung
Schulentwicklungsplanung
Von Schulentwicklungsplanung spricht man, wenn Schulbehörden, wie die Bezirksregierung Münster als Schulaufsicht, sowie Schulträger, wie die kreisfreie Stadt Münster, Planungen für die bedarfsgerechte Entwicklung der schulischen Angebote in ihrem Zuständigkeitsbereich aufstellen. Solche gesetzlich pflichtige Planungsaufgaben haben in Deutschland ihre Rechtsgrundlage in Landesgesetzen (Schulgesetze der Länder, bei uns dem „Schulgesetz NRW“) und können dementsprechend von Bundesland zu Bundesland verschieden ausfallen. Maßnahmen und Pläne des Schulträgers werden im Rat der Stadt Münster politisch beschlossen und – sofern schulorganisatorische Änderungen vorgenommen werden – der Genehmigungsbehörde, also der zuständigen Schulaufsicht, zur Genehmigung vorgelegt.
Aufgabe der Stadt Münster als Schulträgerin ist nach § 78 Absatz 4 Schulgesetz NRW (SchulG NRW), bedarfsgerecht schulische Angebote aller Schulformen und Schularten einschließlich allgemeiner Schulen als Orte des gemeinsamen Lernens in der Stadt vorzuhalten.
Dazu gehört die Bereitstellung sowohl des benötigten Schulraumes / Gebäude als auch der Sachmittel (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel).
Aus den Prognosen der zu erwartenden Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen sollen notwendige Handlungsbedarfe erkannt werden, um bereits möglichst frühzeitig organisatorische Maßnahmen abzuleiten und rechtzeitig Entwicklungsprozesse einzuleiten.
In der Stadt Münster sind dabei folgende schulpolitischen Leitlinien handlungsleitend und rahmensetzend (Ratsbeschluss V/0588/2014):
- Ein Schulangebot vorzuhalten, das dem Anspruch Münsters als Bildungs- und Wissenschaftsstadt gerecht wird;
- Rahmenbedingungen zu schaffen, die jedem Kind die Möglichkeit bieten, sein individuelles Bildungspotential auszuschöpfen und einen von seiner sozialen Herkunft unabhängigen optimalen Bildungsabschluss zu erreichen.
- Ein Schulangebot vorzuhalten, das gesellschaftlichen Veränderungen und differenzierte Lebenssituationen berücksichtigt;
- Das Schulangebot so weiter zu entwickeln, dass das Prinzip der Inklusion von Menschen mit Behinderung als leitendes Prinzip verwirklicht ist.
Schulstatistik
Das Amt für Schule und Weiterbildung gibt jährlich die Schulstatistik der Stadt Münster heraus. Sie informiert u. a. über die Anzahl der Schülerinnen und Schüler und Klassen der einzelnen Jahrgänge an den Münsteraner Schulen. Sie wird auch für die (Weiter-)Entwicklung von Handlungsansätzen in der Schulentwicklungsplanung genutzt. Schulstatistik der Stadt Münster
Schulbaumaßnahmen
Im Land Nordrhein-Westfalen gibt es für den Bereich Schule geteilte Zuständigkeiten. Für die inneren Schulangelegenheiten ist das Land und für die äußeren Schulangelegenheiten der jeweilige Schulträger zuständig. Zu den inneren Schulangelegenheiten zählen insbesondere die Bildungsziele, Lehrpläne und Unterrichtsgestaltung und die Anstellung von Lehrpersonal.
Zu den äußeren Schulangelegenheiten zählen die Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlagen und Schulgebäude. Die Stadt Münster ist als Schulträgerin gemäß § 79 Schulgesetz NRW verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Zu den Aufgaben der Stadt Münster zählt damit die Bereitstellung und Verwaltung der Gebäude und die Beschaffung von Lehrmitteln für die städt. Schulen.
Die Stadt Münster ist Schulträgerin von derzeit 82 Schulen; von der Grundschule bis zum Weiterbildungskolleg.
Die Stadt Münster verzeichnet seit Jahren steigende Schülerzahlen. Nach den Prognosen wird sich dies in den kommenden Jahren fortsetzen. Viele Schulgebäude stoßen längst an ihre Kapazitätsgrenzen. Das vorhandene Raumangebot in den Schulen reicht nicht aus, um den erwarteten Bedarf an Schulplätzen zu decken.
Um dem steigenden Bedarf zu entsprechen und auch in Zukunft wohnartnahe Bildungsangebote sicherstellen zu können, hat die Stadt Münster ein ambitioniertes Schulbauprogramm aufgelegt und investiert in Schulbau.
Mit der Umsetzung der Maßnahmen sollen aber nicht nur zusätzliche Schulplätze geschaffen werden, es soll vielmehr auch den veränderten Anforderungen Rechnung getragen werden. Dazu zählen z. B. der Ganztag einschließlich Mittagsverpflegung, die Inklusion, die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern und die Digitalisierung. Auch die Wiedereinführung von G 9 an den Gymnasien erfordert zusätzlichen Schulraum. Ziel des Schulbauprogramms ist die Schaffung zukunftsfähiger Schulbauten, die der Vielzahl an unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden.
Das Schulbauprogramm umfasst sowohl Erweiterungen von Schulen als auch komplette Neubauprojekte. Einige Projekte konnten bereits abgeschlossen werden, etliche befinden sich in der konkreten Planungsphase und mehrere sind derzeit im Bau. Absehbar werden in den nächsten Jahren weitere Maßnahmen hinzukommen. So bestehen z. B. auch an den Berufskollegs erhebliche Raumbedarfe und in neu geplanten Wohnquartieren werden zusätzliche Grundschulen erforderlich.
Das Amt für Immobilienmanagement bietet eine Übersicht der aktuellen Baumaßnahmen:
www.stadt-muenster.de/immobilien/bauen
Medienentwicklungsplanung
Als Schulträger übernimmt die Stadt Münster die Ausstattung der städtischen Schulen und schafft so die Voraussetzungen für gelungene Bildungsarbeit. Dies umfasst auch die digitale Ausstattung der Schulen. Um den Schulen einen umfassenden pädagogischen Einsatz digitaler Medien im Unterricht zu ermöglichen, sind aktuell grundlegende Investitionen in die digitale Ausstattung erforderlich.
Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Kommunen bei dieser großen und auf mehrere Jahre angelegten Aufgabe. Für die Ausstattung von Schulen mit grundlegenden IT-Standards erhalten die Kommunen über einen Zeitraum von fünf Jahren Fördermittel im Umfang von insgesamt 6,5 Milliarden Euro. Der Stadt Münster steht im Zeitraum 2019 bis 2024 ein anteiliges Schulträgerbudget von rund 12,6 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus stellt die Stadt Münster für die Digitalisierung der Schulen weitere Haushaltsmittel bereit.
Für die Medienentwicklungsplanung hat das Amt für Schule und Weiterbildung die „Stabsstelle Digitale Bildung" eingerichtet. Hier wird der umfassende Digitalisierungsprozess mit seinen komplexen Anforderungen an Konzeption, Beschaffung und Installation in einem kontinuierlichen Prozess und gemeinsamen mit vielen Partnern wie dem Amt für Immobilienmanagement, dem städtischen IT-Dienstleister citeq und den Schulen geplant.
Mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln und unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien des DigitalPakts werden die Schulen schrittweise mit neuen digitalen Lehr- und Lernmitteln ausgestattet. Diese müssen zum einen so beschaffen sein, dass die inhaltlichen Vorgaben der schulischen Bildungsarbeit optimal umgesetzt werden können - die Anforderungen sind dabei aufgrund unterschiedlicher Schulformen sowie Struktur- und Profilmerkmale (z. B. im Bereich berufliche Bildung) oftmals sehr unterschiedlich - zum anderen müssen auch Standardisierungspotenziale genutzt werden, um Kosten bei der Beschaffung zu reduzieren und den technischen Support zu erleichtern.
Für die Schulen in Münster wurden folgende grundlegende IT-Standards definiert:
- Breitbandanbindung über Glasfaser,
- flächendeckende WLAN-Versorgung,
- digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte,
- digitale Präsentationstechnik in allen Unterrichtsräumen,
- IT-Support für alle schulischen Geräte,
- Schulserver,
- moderne IT-Infrastruktur
Maßnahmen
Die Möglichkeiten des digitalen Lernens an städtischen Schulen in Münsters sind bereits grundlegend erweitert worden. Durch zahlreiche Maßnahmen arbeiten die Schulen in vielen Bereichen auf dem neuesten technischen Stand. Weitere Maßnahmen werden kontinuierlich umgesetzt.
Breitbandanbindung über Glasfaser
Von den 86 städtischen Schulen sind bereits 79 breitbandig an das städtische Glasfasernetz angeschlossen. Die 9 noch ausstehenden Schulen befinden sich in den Außenbezirken Amelsbüren, Gelmer, Handorf, Nienberge und Sprakel. Die Anbindung dieser Stadtteile befindet sich in Vorbereitung. Eine Karte zeigt den Fortschritt des Glasfaserausbaus (städtische Schulen und Gebäude).
Karte Breitbandausbau an städtischen Gebäuden
Über alle Schulen gesehen wurde die verfügbare Bandbreite von circa 100 Mbit/s auf über 3000 Mbit/s erhöht.
Flächendeckende WLAN-Versorgung
Alle städtischen Schulen verfügen über WLAN. Im Rahmen des Ausbaus der Schulen im DigitalPakt Schule wird die Anzahl der Accesspoints verdoppelt und für den neuen WiFi 7-Standard vorbereitet.
An allen Schulen, mit Ausnahme der Schulen, die noch nicht an das Breitbandnetz angeschlossen sind, steht der Allgemeinheit ein freies WLAN MEP-public zur Verfügung.
Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte
Für Lehrkräfte
Mit den 1,907 Mio. € Fördermittel des Förderprogramms von dienstlichen Endgeräten an Schulen konnten alle Lehrkräfte an Münsters Schulen wie auch alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Landesdienst mit einem digitalen Endgerät ausgestattet werden. Mehr als 3.500 Geräte stehen für die Schulen zur Verfügung.
Für Schülerinnen und Schüler
Im Rahmen des Digital Pakts Schule konnten von den 2,542 Mio. € bereits während der Zeit des Homeschoolings 5.700 iPads angeschafft und bedürftigen Familien zur Verfügung gestellt werden.
Inzwischen hat der Rat der Stadt Münster insgesamt 7,5 Mio. € kommunale Mittel zur weiteren Ausstattung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt, um die Ausstattung zu komplettieren: ab der 8. Klasse stehen allen Schülerinnen und Schülern iPads als Leihgeräte in der 1:1-Ausstattung zur Verfügung, in den Klassen darunter als 2:1-Ausstattung.
Aktuell sind an den Schulen bereits über 25.000 iPads im Einsatz und werden vom citeq@School-Team als IT-Dienstleister betreut.
Digitale Präsentationstechnik in allen pädagogisch genutzten Räumen
Um die digitalen Endgeräte im Unterricht in vollem Umfang nutzen zu können, soll in einem nächsten Schritt jeder pädagogisch genutzte Raum mit digitaler Präsentationstechnik ausgestattet werden. Mit den "Grundsatzbeschlüssen zur weiteren Digitalisierung der Schulen und Umsetzung des 'DigitalPakt Schule 2019 bis 2024' für die städtischen Schulen" (V/0312/2020) hat der Rat festgelegt, dass der Standard "Digitale Tafel" in Münster aus einem Whiteboard, Kurzdistanzbeamer, Lautsprechern und Apple-TV besteht. Vorbereitende Maßnahmen wie die Bedarfsplanung, die Verkabelung der Räume und die vorausgehenden technischen und baulichen Maßnahmen sind bereits eingeleitet und über den DigitalPakt Schule finanziert. Für die Übergangszeit werden möglichst viele Klassenräume mit Beamern und Apple-TV ausgestattet.
IT-Support für alle schulischen Geräte
Den IT-Support aller digitalen Geräte im pädagogischen Zusammenhang übernehmen in den Schulen Lehrkräfte mit der Funktion "IT-Kontakt". Erst wenn die an sie herangetragenen technischen Probleme nicht innerhalb von 5 Minuten gelöst werden können, erfolgt die weitere IT-Administartion durch das Team citeq@School. Dieses Team übernimmt als IT-Dienstleister auch die Administration aller digitalen Geräte durch ein Mobile-Device-Management (MDM).
Für die optimale Betreuung der Schulen werden Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule eingesetzt.
Schulserver
Alle städtischen Schulen verfügen über einen Schulserver mit pädagogischer Oberfläche von ISERV. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und zum Teil Eltern können über ISERV kommunizieren und den Server für die Datenablage im pädagogischen Kontext nutzen. Ein Aufgabenmodul sowie das Videokonferenztool "Big Blue Button" vervollständigen die Funktionen.
Über alle städtischen Schulen hinweg stieg das Volumen des gesicherten Speichers von zuvor 1.275 im Jahr 2017 auf aktuell 200.000 Gigabyte.
IT-Infrastruktur im Schulgebäude
In den zurückliegenden Jahren wurden die Schulen mit vielen Netzwerkdosen vereinzelt nachgerüstet. Der DigitalPakt Schule ermöglicht nun die Ertüchtigung der IT-Infrastruktur im gesamten Kontext der Schule, so dass alle pädagogisch genutzten Räume mit digitaler Präsentationstechnik ausgestattet werden können. Die IT- und ggf. Elektroverkabelung wird dabei von Grund auf neu und basierend auf dem neusten technischen Standard eingebaut. Für 45 Schulen konnten bereits Fördermittel beantragt werden, die sich bis 2024 in Umsetzung befinden. Die Beantragung von weiteren Fördermitteln für die übrigen Schulen befindet sich in konkreter Planung.
Pressemitteilungen
- "Stadt für besonderes Engagement bei der Schuldigitalisierung ausgezeichnet" (28.8.2023)
- "Kooperation für Bildung in der digitalen Welt" (5.12.2022)
- „Spatenstich für Münster: Jetzt baut Vodafone Glasfaser aus“ (21.1.2022) auf den Seiten von vodafone
- „Münster erhält 8.600.669 Euro aus dem DigitalPakt Schule“ (28.10.2021) auf den Seiten der Bezirksregierung Münster
DigitalPakt Schule
Die Investitionen des Bundes in digitale kommunale Bildungsinfrastruktur stärken deutschlandweit das digital gestützte Lehren und Lernen. Alle Informationen zum DigitalPakt Schule:
www.digitalpaktschule.de