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Digitale Bildung
Digitale Medien sind heute fester Bestandteil der Arbeits- und Alltagswelt. Damit sich Schülerinnen und Schüler sicher und selbstbestimmt in der digitalen Welt bewegen können, ist es auch Aufgabe von Schule, einen sicheren, kreativen und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien und eine informatische Grundausbildung zu vermitteln. Schulen erhalten hierfür aktuell und in den nächsten Jahren eine an den neuesten technischen Standards orientierte IT-Ausstattung.
Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Schulträger in ganz Deutschland seit 2019 bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Das Gesamtbudget umfasst 6,5 Mrd. Euro. Für die Schulen der Stadt Münster stehen anteilig rund 12,6 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere finanzielle Mittel werden aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt.
Die Schulen der Stadt Münster werden so schrittweise und fortlaufend auf den neusten Stand gebracht. Ein erstes Teilziel ist mit der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit iPads erreicht. Im Haushaltsjahr 2021 hat der Rat der Stadt Münster dafür zusätzlich 6 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im nächsten Schritt sollen alle pädagogisch genutzten Räume in städtischen Schulen mit Präsentationstechnik ausgestattet werden.
Weitere Informationen zur Medienentwicklungsplanung
Eine Förderung für Schüler-Leihgeräte an Berufskollegs erhält die Stadt Münster darüber hinaus aus dem Förderprogramm REACT-EU der Europäischen Union und des Landes NRW.
Häufig gefragt
Wie bekomme ich ein Schüler-iPad und wie sieht der Leihvertrag aus?
Ab Klasse 8
Allen Schülerinnen und Schülern ab Klasse 8 kann ein iPad als Leihgerät zur Verfügung gestellt werden (1:1 Ausstattung). Es wird ein Leihvertrag zwischen der Stadt Münster und dem jeweiligen Schüler/ der jeweiligen Schülerin und deren Sorgeberechtigten geschlossen, wobei der Schüler/ die Schülerinnen auch durch den/die Sorgeberechtigte/n vertreten wird. Im Leihvertrag sind die Konditionen näher bestimmt.
Das Leihgerät wird grundsätzlich nur für schulische Zwecke bis zur Beendigung des Leihvertrages zur Verfügung gestellt. Eine private Nutzung des Leihgeräts ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Schulen verwalten die iPad-Ausgabe. Auch der Leihvertrag wird bei der jeweiligen Schule unterschrieben. Ein Ansichtsexemplar finden Sie hier:
- Leihvertrag Schüler-iPad (PDF, 93.9 KB) - Stand: 28.7.2022
- Leihvertrag Schüler-iPads in englischer Sprache (PDF, 92.7 KB) - Stand: 28.7.2022
1. bis 7. Klasse
Bis zur einschließlich 7. Klasse steht den Schulen eine 2:1 Ausstattung mit iPads zur Verfügung. Hier ist die Verwendung in der Schule vorgesehen. Für das schulische Arbeiten zuhause kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ein dafür vorgesehenes Gerät ausgeliehen werden.
Welches Zubehör hat das Schüler-iPad?
Die Schüler-iPads werden mit folgendem Zubehör ausgegeben:
- Netzgerät und Netzkabel
- Schutzhülle „UAG“ für Apple iPad
- Stift „Logitech Crayon“ (auf Wunsch und einmalig bei Erstausgabe des iPads)
Wo finde ich eine Anleitung für mein Schüler-iPad?
Die Grundkonfiguration und Administration der Schüler-iPads erfolgt zentral durch die Stadt Münster. Anleitungen für die Inbetriebnahme und die Begrenzung der Bildschirmzeit finden Sie hier:
Ist das Schüler-iPad versichert?
Das Leihgerät ist nicht durch die Stadt Münster versichert. Die Stadt Münster ist aber damit einverstanden, dass der Schüler/die Schülerin ein Diebstahls- und/oder Schadensrisiko im eigenen Namen und auf eigene Kosten versichert. Möglicherweise sind entsprechende Leistungen bereits in den vorhandenen Versicherungsverträgen über Hausrat oder Privathaftpflicht enthalten oder können gegen eine „kleine Gebühr“ mitversichert werden.
Was ist im Schadensfall zu beachten (Schüler-iPad)?
Das Schüler-iPad ist pfleglich zu behandeln. Das Leihgerät ist hierzu in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren. Jeder Schadensfall muss umgehend der besuchten Schule gemeldet werden. Das Gerät muss ausgeschaltet und darf aus Sicherheitsgründen nicht weiter genutzt werden. Damit die Reparaturkosten von der Stadt Münster übernommen werden können, muss gemeinsam mit der Schule ein Schadensbericht (Formular bei der Schule erhältlich) ausgefüllt werden. Es folgt die Reparatur oder der Austausch des Gerätes. Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse werden ggf. aufgefordert, ihr Gerät selbst zum Reparatur-Vertragspartner zu bringen. Die Rückgabe des Gerätes an den Schüler/ die Schülerin erfolgt über die Schule. Da defekte Geräte ggf. ausgetauscht werden müssen, sollte auf eine regelmäßige Datensicherung geachtet werden. Für Geräte in der 2:1-Ausstattung (bis einschließlich 7. Klasse) wird der Reparaturprozess von der Schule organisiert. Sollte der Schaden auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Schülers bzw. der Schülerin zurückzuführen sein, behält es sich die Stadt Münster vor, die Übernahme der Kosten abzulehnen.
Es gelten die Bestimmungen des Leihvertrags.
Was ist im Diebstahlfall zu beachten (Schüler-iPad)?
Schüler-iPads sind Eigentum der Stadt Münster. Sie werden an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen. Bei Diebstahl des Leihgeräts muss unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Jeder Diebstahl muss außerdem der Schule und dem Amt für Schule und Weiterbildung gemeldet werden.
Gestohlene Geräte werden von der Stadt Münster in den „Lost-Modus“ gesetzt und sind damit nicht mehr einsatzfähig und wertlos.
Zur Diebstahlprävention sollte das Gerät immer sicher aufbewahrt werden und im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt bleiben.
Es gelten die Bestimmungen des Leihvertrags.
Kontakt: ipad-diebstahl(at)stadt-muenster.de
Was ist bei Verlust zu beachten (Schüler-iPad)?
Schüler-iPads sind Eigentum der Stadt Münster. Sie werden an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen. Jeder Verlust muss der besuchten Schule und dem Amt für Schule und Weiterbildung umgehend gemeldet werden. Sollte der Verlust auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Schülers/der Schülerin zurückzuführen sein, können von der Stadt Münster Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Es gelten die Bestimmungen des Leihvertrags.
Wo finde ich Informationen zum Datenschutz und IT-Sicherheit an Schulen?
Schüler-iPads
Im Rahmen der konkreten Nutzung der Leihgeräte durch die Schülerinnen und Schüler werden von der Stadt Münster grundsätzlich keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Es erfolgt grundsätzlich kein Zugriff der Stadt Münster auf die auf dem Leihgerät gespeicherten, personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler.
Weitere Informationen zu Datenverarbeitung, Datenspeicherung und Datenlöschung bei Schüler-iPads finden Sie im Leihvertrag.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und IT-Sicherheit
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und IT-Sicherheit an Schulen finden Sie auf den Seiten der Bezirksregierung:
Wo finde ich weiterführende Informationen zum Thema „Digitale Bildung“?
DigitalPakt Schule: Informationen für Eltern
Digitalstrategie Schule NRW: Online-Broschüre des Landes NRW zum Lehren und Lernen in der digitalen Welt
Medienkompetenzrahmen NRW
Das Land NRW hat für die systematische Medienkompetenzvermittlung an Schulen einen entsprechenden Medienkompetenzrahmen entwickelt. Er gilt für alle Grundschulen, Förderschulen und Schulen mit Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus entwickeln die Schulen jeweils Medienbildungskonzepte, die zum eigenen Schulprofil passen.
medienkompetenzrahmen.nrw
Digitallabor Münster
Neueste digitale Technik in den Schulen bedeutet für Lehrkräfte auch neue Herausforderungen. Um die digitale Unterrichtsgestaltung bestmöglich zu verwirklichen, werden zahlreiche Qualifizierungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer angeboten. Neue Netzwerke ermöglichen den Erfahrungsaustausch.
In Münster ist mit dem „Digitallabor“ ein ganz besonderer Bildungs- und Erfahrungsraum entstanden. Lehrkräfte, Studierende, Schülerinnen und Schüler und Interessierte können ihre Digital- und Medienkompetenz hier erproben und erweitern. Das „Digitallabor Münster“ unterstützt als außerschulischer Lernort die digitale Schulentwicklung und ist Begegnungsstätte für unterschiedlichste Disziplinen und Professionen.
Weitere Informationen zum Digitallabor Münster:
www.digitallabor.ms