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Namensführung
Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe
Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Name des einen Ehegatten oder der Name des anderen Ehegatten sein. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Beispiel:
Kim Traum, geb. Sommer und Sascha Traum
oder Kim Sommer und Sascha Sommer, geb. Traum
Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.
Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d. h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.
Beispiel:
Kim Sommer und Sascha Traum
Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.
Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.
Beispiel:
Kim Sommer und Sascha Sommer-Traum
oder Kim Sommer und Sascha Traum-Sommer
oder Kim Sommer-Traum und Sascha Traum
oder Kim Traum-Sommer und Sascha Traum
Auch ein in vorausgegangener Ehe erworbener Ehename kann gemeinsamer Familienname in Ihrer neuen Ehe werden. Wenn Sie zu dieser Option Fragen haben, können Sie diese Fragen in dem Gespräch klären, bei dem Sie Ihre Eheanmeldung beim Standesamt unterschreiben, Ihre Terminbestätigung erhalten und alle Gebühren bezahlen.
Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens und Doppelnamens
Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen bestimmen. Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen.
Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.
Sie können den Ehenamen nur gemeinsam bestimmen. Alle Namenserklärungen müssen vor dem Standesbeamten abgegeben werden.
Die Gebühr für diese Namensbestimmung beträgt 40 Euro.
Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Ehegatten können nach Auflösung der Ehe durch Tod oder rechtskräftige Scheidung ihren Geburtsnamen oder den Namen aus einer früheren Ehe ohne jede Frist wieder annehmen.
Eine derartige Namensbestimmung muss beim Standesamt (oder bei einem Notar) offiziell beurkundet werden.
Diese Beurkundung kostet 40 Euro.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine aktuelle Eheurkunde der aufgelösten Ehe mit Auflösungsvermerk mit. Diese Urkunde erhalten Sie bei Ihrem Heirats-Standesamt. Wenn Sie in Münster geheiratet haben, benötigen Sie nur Ihren Ausweis. Diese Erklärung muss vor dem Standesbeamten abgegeben werden.