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Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung
Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn
- beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
- beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
- keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
- beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Münster haben und
- beide in Münster geboren sind.
Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.
Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Wenn einer von Ihnen seinen/ihren Hauptwohnsitz nicht in Münster hat, eine erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als vier Wochen sein.
- Wenn Sie nicht in Münster geboren sind, brauchen Sie eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes - diese Abschrift enthält mehr Angaben als eine Geburtsurkunde).
- Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen folgende Urkunden vorlegen:
- eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- und eine aktuelle Eheurkunde, in der die Auflösung der Ehe und die aktuelle Namensführung eingetragen ist.
- Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunde mit. In der Urkunde sollten Sie beide als Eltern eingetragen sein.
Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.
Beide Verlobte sollen sich persönlich im Standesamt anmelden.
Ist eine Person verhindert, kann sie schriftlich erklären, dass sie mit der Anmeldung durch die andere Person einverstanden ist. Einen Vordruck dieser Vollmacht gibt es im Standesamt oder hier zum Download.
Sie sollten sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen, wenn...
- ...eine/r der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder besaß.
- ...eine/r der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist.
- ...eine/r der Verlobten mehrere Vorehen hatte.
- ...eine/r der Verlobten im Ausland geschieden worden ist.