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Vaterschaftsanerkennung
Sie möchten als Vater in die Geburtsurkunde Ihres Kindes eingetragen werden?
Die Vaterschaft kann vor oder auch nach der Geburt Ihres Kindes beim Standesamt, Jugendamt oder Notar beurkundet werden.
Hinweis:
Wollen Sie darüber hinaus auch beurkunden lassen, dass die Mutter des Kindes und Sie gemeinsam das Sorgerecht für Ihr Kind ausüben?
Vereinbaren Sie dann bitte für beide Anliegen einen Termin beim Jugendamt oder beim Notar. Das gemeinsame Sorgerecht können Sie nur beim Jugendamt oder beim Notar beurkunden lassen. Die gemeinsame Sorgeerklärung kann nicht beim Standesamt abgegeben werden.
Eine Vaterschaftsanerkennung muss in öffentlich beurkundeter Form erfolgen. Daher ist für die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen.
Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter können gemeinsam oder auch zu verschiedenen Zeitpunkten abgegeben werden.
Wenn Sie die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter beim Standesamt beurkunden lassen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.
Für den Termin benötigen wir von Ihnen:
- Personalausweis oder Reisepass
- den voraussichtlichen Entbindungstermin (Mutterpass)
- wenn möglich, Ihre Geburtsurkunden (Mutter und Vater)
Wirksamkeit
Wirksam wird die Vaterschaftsanerkennung nur dann
- wenn die Mutter nicht verheiratet ist oder
- wenn die Mutter noch verheiratet ist, aber bei der Geburt des Kindes bereits ein Scheidungsverfahren bei Gericht anhängig ist. In diesem Fall muss auch der bisherige Ehemann der Vaterschaftsanerkennung durch einen anderen Mann in einer öffentlichen Urkunde zustimmen.
- Sollte die Mutter im Ausland geschieden worden sein, nehmen Sie das bitte in Ihre E-Mail auf. Wir melden uns und beraten Sie, wie Sie vorgehen können.
Kosten
Die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.