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Verheiratete Eltern
Unterlagen bei miteinander verheirateten Eltern deutscher Staatsangehörigkeit
Wenn Sie vor dem 1.1.2009 in der Bundesrepublik Deutschland geheiratet haben, ist Ihnen bei der Eheschließung eine "beglaubigte Abschrift Ihres Familienbuches" ausgestellt worden - dieses Dokument benötigen Sie jetzt.
Sofern Sie nach diesem Termin geheiratet oder wenn Sie Ihre Familienbuchabschrift nicht zur Hand haben, benötigen Sie Ihre Eheurkunde (und zusätzlich jeweils Ihre Geburtsurkunde, wenn Sie in Deutschland geboren sind). Die Eheurkunde erhalten Sie bei Ihrem Heirats-Standesamt.
Wenn Sie nicht in Deutschland geheiratet haben, benötigen Sie Ihre Originalheiratsurkunde und eine deutsche Übersetzung dieser Urkunde (es sei denn, bei der Originalurkunde handelt es sich bereits um eine mehrsprachige internationale Urkunde).
Sind Sie in Deutschland geboren, benötigen Sie zusätzlich jeweils Ihre Geburtsurkunde.
Es kann sein, dass in diesem Fall weitere Unterlagen erforderlich werden, bevor Urkunden für Ihr Baby ausgestellt werden können. Sie sollten sich deshalb möglichst früh mit uns in Verbindung setzen.