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Alkohol und Jugendschutz
Laut § 9 des Jugendschutzgesetzes darfst du keinen Alkohol kaufen und trinken, wenn du jünger als 16 Jahre bist. Branntweinhaltige Getränke wie Schnaps sind erst ab 18 Jahren erlaubt.
So viel zur Theorie, in der Praxis sieht das oft ganz anders aus.
Es gibt genügend Tricks an Alkohol zu kommen, auch wenn man noch nicht alt genug ist. Viele Jugendliche schicken z.B. ältere Freunde vor oder aber sprechen Ältere vor dem Supermarkt, der Tankstelle oder dem Kiosk an und bitten sie, ihnen den Alkohol zu besorgen.
Für diejenigen, die sich darauf einlassen, kann das böse enden. Denn wer volljährig ist und für Minderjährige Schnaps besorgt, sieht schnell echt alt aus, spätestens, wenn etwas passiert: Für diese Ordnungswidrigkeit droht eine Geldbuße (§28 JuSchG). Die älteren unter euch sollten sich also gut überlegen, ob sie dieses Risiko eingehen wollen.
Manchem mögen diese Regelungen wie eine Spaßbremse vorkommen, aber es gibt gute Gründe, weshalb Jugendliche so lange wie möglich auf Alkohol verzichten sollten: Alkohol ist ein Zellgift, das dem Körper ordentlich zusetzt. Nicht nur die Menge und die Häufigkeit des Trinkens spielen eine Rolle, auch die körperlichen Voraussetzungen. Jugendliche sind deshalb besonders gefährdet, weil sie anfälliger für die Schädigungen des Körpers sind, da sie sich noch in der Entwicklung befinden. Gerade die Hirnentwicklung kann gestört werden, so dass irreparable Folgeschäden möglich sind. Auch kann im Jugendalter wesentlich schneller eine Sucht entstehen.