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Voll ist out- Jugendschutz-Quiz 2013
Kennst du dich aus in Sachen Jugendschutz? Ab wann darf man zum Beispiel Schnaps kaufen? Wie lange mit 16 auf einer Party bleiben? Und gibt es ein „Apfelsaftgesetz“?
Wer die Antworten kennt und zwischen 12 und 25 Jahre alt ist, konnte beim Jugendschutz-Quiz 2013 der städtischen Präventionskampagne mitmachen.
Einsendeschluss war Aschermittwoch (13. Februar). Die Gewinner sowie die Lösungen und weitere Informationen dazu findest du hier.
Auflösung
- Ein 16-Jähriger darf mit Einverständniserklärung der Eltern Schnaps kaufen.
Stimmt nicht (w): Laut §9 Jugendschutzgesetz ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Kauf und der Verzehr von Alkohol verboten. Branntweinhaltige Getränke (z.B. Schnaps) sind erst ab 18 Jahren erlaubt.
- Ab 1,6 Promille muss ich auch als Radfahrer den Führerschein abgeben.
Stimmt (e): Ab 1,6 Promille droht betrunkenen Radfahrern auch ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit (z.B. Schlangenlinien fahren) eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Führerscheinentzug und 7 Punkte im Verkehrszentralregister. Aber beachte: Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder im Falle eines Unfalls, droht dieselbe Strafe auch für Radfahrer bereits ab 0,3 Promille!
- In Begleitung eines 18-jährigen Erziehungsbeauftragten dürfen 16-Jährige auch nach 24 Uhr auf einer Party bleiben.
Stimmt (r): Laut Jugendschutzgesetz können Eltern (Personensorgeberechtigte) eine über 18- jährige Person, der sie vertrauen, die Erziehungsbeauftragung für eine bestimmte Party/ Veranstaltung übertragen. Hierfür füllen sie ein Formular zur Erziehungsbeauftragung aus. Mit diesem Formular dürfen auch unter 16-Jährige z.B. in die Disco und unter 18-Jährige dürfen auch nach 24 Uhr noch auf der Party bleiben. Wichtig ist dabei, dass die erziehungsbeauftragte Person willens und in der Lage ist, die Beaufsichtigung auch tatsächlich wahrzunehmen.
- Mit 17 Jahren darf ich Weinbrandbohnen kaufen.
Stimmt nicht (d): Was - wie in Antwort 1 beschrieben - für alkoholische Getränke gilt, gilt auch für Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten. Weinbrandbohnen dürfen somit erst ab 18 Jahren gekauft werden.
- Ein Wirt darf keinen Alkohol an erkennbar Betrunkene ausschenken.
Stimmt (e): In § 20 des Gaststättengesetzes ist festgelegt, dass das Ausschenken von Alkohol an erkennbar betrunkene Personen verboten ist. Akzeptiert die betrunkene Person dies nicht und randaliert oder beleidigt das Thekenpersonal, können die Betreiber der Gaststätte oder die Partyveranstalter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Person vor die Tür setzen.
- Es gibt ein sogenanntes "Apfelsaftgesetz".
Stimmt (n): Das sogenannte „Apfelsaftgesetz“ gibt es tatsächlich. Es beschreibt den §6 des Gaststättengesetzes in dem steht, dass es auf einer Veranstaltung, auf der Alkohol ausgeschenkt wird, mindestens ein alkoholfreies Getränk geben muss, das günstiger ist als das günstigste alkoholische Getränk.
Die Gewinner des Jugendschutz-Quiz
Mehr als 1000 Jugendliche und junge Erwachsene bewiesen, dass sie sich in Sachen Jugendschutz gut auskennen, indem sie beim Jugendschutz-Quiz mitmachten.
Die ersten zehn Gewinner wurden zur Preisverleihung in die Drogenhilfe eingeladen und konnten sich tolle Preise aussuchen.
- Infos auch in der Pressemeldung vom 22. April 2013
Die Gewinner in alphabetischer Reihenfolge:
- Elisabeth Bernhardt
- Franka Adam
- Lale-Miriam Beden
- Lucy Lena Schlassus
- Lukas Kappel
- Maike Werges
- Marlene Rödl
- René Klug
- Sebastian Kruse
- Simone Klapp
Wir danken herzlich für die Unterstützung unserer Kampagne:
- Allwetterzoo Münster
- Bären-Treff
- Foto Doppheide & Kollow
- Karstadt
- Kletterhalle High Hill
- M4 Media
- Mocca d'or