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Bezirksverwaltung Hiltrup
Ausschank zu besonderen Anlässen - Genehmigung
Das Gaststättengesetz sieht besondere Genehmigungen beim öffentlichen Ausschank von Getränken durch Privatpersonen oder Vereine vor.
Antworten auf Fragen zur Genehmigungspflicht und eventuell erforderliche Anträge erhalten Sie unbürokratisch im Ordnungsamt Ihrer Bezirksverwaltung.