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Bezirksverwaltung West
Tipp: Buchen Sie einen Termin
Wenn Sie ohne Termin eines unserer Bürgerbüros aufsuchen, müssen Sie mit langen Wartezeiten rechnen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir aufgrund der großen Termindichte nicht garantieren können, dass Sie ohne Termin auch bedient werden können.
Wählen Sie die gewünschte Leistung aus und denken im nächsten Schritt daran, Ihr gewünschtes Bürgerbüro, z. B. das Bürgerbüro West in Roxel als Standort auszuwählen. Angezeigt wird Ihnen zunächst das Bürgerbüro, welches den nächstmöglichen Termin im System frei hat.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin während unserer Öffnungszeiten, auch über Telefon 02 51/4 92-16 45.
Wenn alle Leitungen belegt sind nutzen Sie bitte unseren Rückfrage-Service.
Die Bürgerbüros Coerde und Gremmendorf bleiben geschlossen.
Bezirksverwaltung West
Die Bezirksverwaltung West (Bürgerbüro Roxel) ist Teil des Amtes für Bürger- und Ratsservice und spezialisiert auf alle Fragen rund um Ausweisdokumente und das Meldewesen. Doch auch mit einer Vielzahl von Formularen und bei vielen Formalitäten können wir Ihnen unbürokratisch helfen. Außerdem gibt es bei uns ein Fundbüro und Fachleute zum Thema Ordnungsrecht.
Einen Überblick über unsere Leistungen finden Sie hier. Klicken Sie einfach auf den Anfangsbuchstaben Ihres Anliegens.
Die politsche Vertretung des Stadtbezirks Münster West ist die Bezirksvertretung. Die Betreuung des Gremiums obliegt der Leiterin der Bezirksverwaltung West, Katharina Pollex.
- Mitglieder, Sitzungen und Termine der Bezirksvertretung West (Ratsinformationssystem)
Zuschüsse an Vereine
Auf Antrag bewilligt die Bezirksvertretung West in Anlehnung an die seit dem 1. Januar 2007 geltenden Richtlinien Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk. Zuschüsse werden bewilligt zu Projekten, einzelnen Veranstaltungen, sonstigen besonderen Aktivitäten und Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.
Anträge sind in der Bezirksverwaltung West erhältlich und müssen jeweils bis zum 31. März beziehungsweise 30. September des Jahres gestellt sein. Über die Höhe des Zuschusses beschließt die Bezirksvertretung West.