Seiteninhalt
Bezirksverwaltung Nord
Tipp: Buchen Sie einen Termin
Wenn Sie ohne Termin eines unserer Bürgerbüros aufsuchen, müssen Sie mit langen Wartezeiten rechnen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir aufgrund der großen Termindichte nicht garantieren können, dass Sie ohne Termin auch bedient werden können.
Wählen Sie die gewünschte Leistung aus und denken im nächsten Schritt daran, Ihr gewünschtes Bürgerbüro, z. B. das Bürgerbüro Nord in Kinderhaus als Standort auszuwählen. Angezeigt wird Ihnen zunächst das Bürgerbüro, welches den nächstmöglichen Termin im System frei hat.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin während unserer Öffnungszeiten, auch über Telefon 02 51/4 92-16 55.
Wenn die Leitungen belegt sind nutzen Sie doch unseren Rückfrage-Service.
Die Bürgerbüros Coerde und Gremmendorf bleiben geschlossen.
Für die Dauer der Schließung des Bürgerbüros Coerde werden die Öffnungszeiten (Dienstag 14-18 Uhr) durch die Bezirksverwaltung Nord übernommen
Bezirksverwaltung Nord
Die Bezirksverwaltung Nord (Bürgerbüro Kinderhaus) ist Teil des Amtes für Bürger- und Ratsservice und spezialisiert auf alle Fragen rund um Ausweisdokumente und das Meldewesen. Doch auch mit einer Vielzahl von Formularen und bei vielen Formalitäten können wir Ihnen unbürokratisch helfen. Außerdem gibt es bei uns ein Fundbüro und Fachleute zum Thema Ordnungsrecht.
Einen Überblick über unsere Leistungen finden Sie hier. Klicken Sie einfach auf den Anfangsbuchstaben Ihres Anliegens.
Die politsche Vertretung des Stadtbezirks Münster Nord ist die Bezirksvertretung. Die Betreuung des Gremiums obliegt der Leiterin der Bezirksverwaltung Nord, Katharina Pollex.
- Mitglieder, Sitzungen und Termine der Bezirksvertretung Nord (Ratsinformationssystem)
Zuschüsse an Vereine
Auf Antrag bewilligt die Bezirksvertretung Nord in Anlehnung an bestehende Richtlinien Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen. Zuschüsse werden bewilligt zu laufenden Aufwendungen, Einzelveranstaltungen und Jubiläen.
Der Antrag ist bei uns erhältlich und muss bis zum 30.09. des Vorjahres gestellt sein. Über die Höhe des Zuschusses beschließt die Bezirksvertretung Nord.