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Staatsangehörigkeit
Die Behörde für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ist Teil des Amtes für Bürger- und Ratsservice und zuständig für Einbürgerungen, die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, Erklärungserwerb und Negativbescheinigungen. Zu diesen Themen können Sie sich auf den folgenden Seiten informieren.
Bitte beachten Sie, dass für Ihr Anliegen eine Terminvereinbarung notwendig sein kann.
Vorteile der deutschen Staatsangehörigkeit
Viele Menschen mit ihrer Einwanderungsgeschichte, die bereits seit mehreren Jahren hier leben, fühlen sich oft schon lange diesem Land zugehörig. Immer mehr entscheiden sich daher bewusst, auch offiziell ein Teil dieses Landes zu werden. Mit der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband geht eine rechtliche und politische Gleichstellung einher. Dies bedeutet, dass Sie alle Rechte und Pflichten eines deutschen Staatsbürgers erhalten. Somit können Sie an der gesellschaftlichen und vor allem auch politischen Gemeinschaft aktiv mitwirken.
Die deutsche Staatsangehörigkeit ermöglicht Ihnen Vorteile wie
Teilhabe an Wahlen | frei, geheim und sicher können Sie Ihre Stimme abgeben und gestalten somit die Politik in Deutschland mit. Dies auf kommunaler, auf Landes- und Bundesebene sowie dazu noch auf europäischer Ebene. |
Zugang zu allen Berufen | Sie haben keine Beschränkung mehr aufgrund eines Aufenthaltstitels. |
Recht auf Freizügigkeit | dies bedeutet, dass Sie uneingeschränkt überall in Deutschland arbeiten und wohnen können. |
EU- Mitgliedschaft | in Deutschland und der EU können Sie uneingeschränkt reisen, arbeiten, studieren und wohnen. |
Reisefreiheit | dass Sie ohne Visum in 189 Länder selber reisen können (Stand 2021), sowie Erleichterung für den Besuch von Familienangehörige aus dem Ausland. |
Staatsschutz im Ausland | Sie genießen Schutz vor Ausweisung oder Auslieferung an einen anderen Staat, sofern Sie nicht Staatsbürger dessen Landes sind. |
Gesicherter Aufenthalt | Ihnen ist ein lebenslange gültiger und sicherer Aufenthalt hier in Deutschland garantiert. |