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FAQs
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Alle Angaben nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
Anmeldung
- Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
Es werden Ihr Personalausweis/Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung benötigt. - Wann beginnt die Anmeldefrist?
Die Anmeldefrist von zwei Wochen beginnt ab dem Tag, an dem Sie in der Wohnung tatsächlich wohnen. - Ist eine Anmeldung ohne gültigen Personalausweis möglich?
Sollte der Personalausweis abgelaufen sein, können Sie sich dennoch anmelden. Haben Sie einen gültigen Reisepass? Dann bringen Sie den zur Anmeldung mit. - Wo melde ich meine Nebenwohnung an?
Die Nebenwohnung wird in der Stadt/Gemeinde angemeldet, in der sich diese befindet. - Muss ich mein Au-Pair anmelden? Was benötige ich gegebenenfalls?
Bleibt das Au-Pair länger als drei Monate in Deutschland, hat es sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.
Wenn es lediglich für maximal drei Monate bei Ihnen bleibt und anschließend nach Hause zurückkehrt, ist eine Anmeldung nicht erforderlich.
Benötigt werden dieselben Unterlagen wie bei einer normalen Anmeldung. - Bedeutet "alleinige Wohnung" das gleiche wie "Hauptwohnung"?
Nein. Alleinige Wohnung bedeutet, dass Sie keine weiteren Wohnungen innerhalb Deutschlands bewohnen. Bewohnen Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die Wohnung grundsätzlich dort, wo Sie sich hauptsächlich aufhalten die Hauptwohnung. - Muss ich mich nach der Geburt meines Kindes beim Bürgerbüro melden?
Nein. Das Bürgerbüro wird über das Standesamt informiert, sofern das Kind im Inland geboren wurde. Wurde das Kind im Ausland geboren, so ist eine Anmeldung des Kindes notwendig.
Buchen Sie bitte zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen Termin in Ihrem Bürgerbüro, falls Sie Ihr Anliegen nicht online erledigen können.
Abmeldung
- Wie melde ich mich ins Ausland ab?
Sie müssen im Bürgerbüro vorsprechen und sich innerhalb von zwei Wochen ins Ausland abmelden.
Sind Sie bereits ins Ausland verzogen, so haben Sie sich nachträglich abzumelden. Dazu füllen Sie den Abmeldeschein aus, unterschreiben diesen und senden uns diesen zu.
Wenn Sie sich vertreten lassen möchten, so füllen Sie den Abmeldeschein mit Unterschrift aus, geben dem Freund/Bekannten/Verwandten eine Vollmacht und eine Kopie des eigenen Personalausweises/Reisepasses mit, damit dieser für Sie die Abmeldung vornehmen kann. - Ab wann ist eine Abmeldung möglich?
Im Bürgerbüro können Sie sich frühestens eine Woche, bevor Sie das Land verlassen, abmelden.
Spätestens jedoch haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen. - Erhalte ich bei meiner Abmeldung eine Abmeldebestätigung?
Ja, erhalten Sie. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie diese direkt. Sollten Sie jemanden bevollmächtigt haben, die Abmeldung in Ihrem Auftrag vorzunehmen, geben Sie der betreffenden Person am besten auch eine Vollmacht mit, dass diese die Abmeldebestätigung in Empfang nehmen darf.
Sollten Sie sich schriftlich abgemeldet haben, so kann auf Wunsch unter Angabe der neuen Adresse im Ausland die Bestätigung auch zugesandt werden. - Wie melde ich meine Nebenwohnung in einer anderen Stadt ab?
Sie können Ihre Nebenwohnung am Nebenwohn- oder auch am Hauptwohnort schriftlich oder persönlich abmelden.
Buchen Sie bitte zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen Termin in Ihrem Bürgerbüro, falls Sie Ihr Anliegen nicht online erledigen können.
Ummeldung
- Welche Unterlagen werden für eine Ummeldung benötigt?
Es werden Ihr Personalausweis/Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung zur Ummeldung benötigt. - Ist die Ummeldung vor Einzug möglich?
Nein. Die Ummeldung ist erst möglich, wenn Sie tatsächlich in der Wohnung wohnen. - Ich ziehe von einem Mietverhältnis in ein Eigentum. Welche Unterlagen werden dafür benötigt?
Sie benötigen nur Ihren Personalausweis/Reisepass. - Genügt eine Anmeldung beim Bürgerbüro der Stadt, in der die neue Wohnung liegt oder muss man sich zusätzlich in der Stadt, in der die bisherige Wohnung lag, abmelden?
Es genügt die Anmeldung beim Bürgerbüro der Stadt, in der sich die neue Wohnung befindet.
Die vorherige Stadt/Gemeinde erhält dann automatisch eine Mitteilung über den Wohnungswechsel. - Kann ich meinen Lebensgefährten/Partner mit ummelden?
Ja, können Sie. Dazu benötigen Sie neben dem Personalausweis/Reisepass des Partners und dem eigenen Personalausweis/Reisepass auch den ausgefüllten und unterschriebenen Meldeschein, die Wohnungsgeberbestätigung sowie eine Vollmacht. - Wie melde ich einen Angehörigen um, der selbst dazu gesundheitlich nicht in der Lage ist?
Am besten wäre es, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben, in dem auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vertretung vor Behörden, Wohnortwechsel etc. enthalten ist. Die Vollmacht bringen Sie im Original zusammen mit der Wohnungsgeberbestätigung, dem Personalausweis/Reisepass des Angehörigen und dem eigenen Personalausweis/Reisepass zur Ummeldung mit.
Haben Sie nur eine Generalvollmacht, so wird diese nur akzeptiert, wenn sie von einem Notar oder der Betreuungsstelle des Sozialamtes beglaubigt wurde.
Sollte keine Vollmacht existieren, benötigen Sie die gleichen Unterlagen, wie in Frage 5 gelistet.
Buchen Sie bitte zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen Termin in Ihrem Bürgerbüro, falls Sie Ihr Anliegen nicht online erledigen können.
Meldebescheinigung/-bestätigung
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Was ist der Unterschied zwischen einer Meldebescheinigung und einer Melderegisterauskunft?
Die Meldebescheinigung ist ein amtliches Dokument, das Ihren aktuellen oder früheren Wohnsitz bestätigt. Die Meldebescheinigung beantragen Sie immer für sich selbst.
Bei einer Melderegisterauskunft können Sie ermitteln, wo ein andere Person gemeldet ist (Adressauskunft). Durch eine Melderegisterauskunft können Sie die aktuelle Adresse einer Person (zum Beispiel Schuldner, Freund) ermitteln. -
Wie lange ist eine Meldebescheinigung gültig?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
Die Meldebescheinigung spiegelt den Informationsstand des Melderegisters im Zeitpunkt der Ausstellung der Meldebescheinigung wieder. Schon am nächsten Tag könnten Sie wegziehen, dann wäre die Meldebescheinigung nicht mehr gültig.
Wie lange die Meldebescheinigung anerkannt wird, kann daher nur die Stelle beurteilen, bei der Sie die Meldebescheinigung vorlegen wollen. -
Wie beantrage ich online eine Meldebescheinigung für den Sportverein meiner Kinder?
Für die Anmeldung zum Spielbetrieb verlangen Sportvereine häufig eine (nicht näher definierte) Meldebescheinigungfür Ihre Kinder. Die Beantragung einer Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz (1) ist online allerdings nur für Personen über 16 Jahre möglich.
Lösung: Beantragen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz (2) für sich selbst und machen bei den weiteren Daten ein Kreuz bei „minderjährige Kinder“. Dann wird Ihnen eine Bescheinigung mit Ihren Daten erstellt, in denen die Kinder mitaufgeführt sind. Diese Lösung hat auch noch den Vorteil, dass die Gebühr von 9 Euro nur einmal anfällt. - Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Meldebestätigung erhalten Sie in der Regel direkt nach Ihrer Anmeldung.
Für eine Meldebescheinigung bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass sowie 9 € Gebühren mit. - Kann man eine Meldebestätigung auch per Post bekommen?
Die Meldebestätigung bekommen Sie in der Regel direkt nach Ihrer An-/Ummeldung.
Sollte bei der An-/Ummeldung die Wohnungsgeberbestätigung gefehlt haben und Sie reichen diese nach, wird Ihnen die Meldebestätigung per Post zugesandt. - Kann man nachträglich für einen bestimmten Zeitpunkt eine Meldebescheinigung bekommen?
Ja, können Sie. Dazu bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass sowie 9 € Gebühren mit. - Ist die Meldebescheinigung für einen Wohngeldantrag kostenlos?
Nein. Normalerweise benötigen Sie für die Wohngeldstelle lediglich Ihre An-/Ummeldebestätigung.
Ist die Bescheinigung allerdings für das Jobcenter oder Sozialamt Münster, so bringen Sie das Schreiben mit, in dem Sie aufgefordert werden, eine Meldebescheinigung einzureichen.
Buchen Sie bitte zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen Termin in Ihrem Bürgerbüro, falls Sie Ihr Anliegen nicht online erledigen können.
Statuswechsel
- Hauptwohnung: außerhalb der Zuständigkeit von Münster, Nebenwohnung ist in Münster. Welche Meldebehörde ist für den Statuswechsel zuständig?
Wird Münster Hauptwohnung, so ist das Bürgerbüro der Stadt Münster für den Statuswechsel zuständig.
Buchen Sie bitte zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen Termin in Ihrem Bürgerbüro, falls Sie Ihr Anliegen nicht online erledigen können.
Wohnungsgeberbestätigung
- Wer zählt als Wohnungsgeber in der Wohnungsgeberbestätigung?
Wohnungsgeber ist grundsätzlich der Vermieter selbst.
Sollte der Einzug in eine Wohngemeinschaft erfolgen, so ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber. - Ist das Zusenden der Wohnungsgeberbestätigung per E-Mail möglich?
Ja. Die Wohnungsgeberbestätigung können Sie an unsere E-Mail-Adresse buergerbuero-mitte(at)stadt-muenster.de senden. - Mein Vermieter füllt mir die Bestätigung nicht aus. Was kann ich tun?
Der Vermieter ist nach dem Bundesmeldegesetz dazu verpflichtet, die Bestätigung auszufüllen. Sollte er dies nicht tun, melden Sie sich bitte beim Bürgerbüro.
Buchen Sie bitte zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen Termin in Ihrem Bürgerbüro, falls Sie Ihr Anliegen nicht online erledigen können.
Personalausweis
- Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen Ihren Personalausweis/Reisepass (auch wenn er abgelaufen ist) und ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorlegen.
Um gegebenenfalls unterschiedliche Namensschreibweisen abklären zu können, bringen Sie bitte vorsorglich Ihre Geburtsurkunde/Eheurkunde mit.
Die Gebühren in Höhe von 22,80 € (unter 24-jährige)/37,00 € (ab 24 Jahre) sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Weitere Informationen. - Wie lange braucht der Personalausweis/eID-Karte, bis zur Fertigstellung?
Die Fertigstellung des Personalausweises erfolgt ab Antragstellung in der Regel nach ungefähr zwei bis drei Wochen. - Werde ich benachrichtigt, wenn der Personalausweis bzw. die eID-Karte fertig ist?
Ja. Der Personalausweis bzw. die eID-Karte haben eine Online-Ausweisfunktion, für die Sie eine PIN benötigen. Die wird Ihnen von der Bundesdruckerei per Post zugesandt. Ein PIN-Brief wird nur dann von der Bundesdruckerei ausgestellt, wenn die antragstellende Person zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und neun Monate alt ist. Haben Sie den PIN-Brief * erhalten, so können Sie zwei bis drei Tage später vorbei kommen und Ihren neuen Personalausweis bzw. die eID-Karte in Empfang nehmen. - Benötige ich einen Termin, um den neuen Personalausweis bzw. die eID-Karte abzuholen?
TIpp: Lassen Sie sich das Dokument für 3,90 Euro per Fahrradkurier liefern
Im Bürgerbüro Mitte benötigen Sie keinen Termin zur Abholung. Haben Sie den PIN-Brief * erhalten, dann können Sie in der Passausgabe im Stadthaus 1 Ihr neues Dokument in Empfang nehmen.
In den Bezirksverwaltungen sprechen Sie bitte das Abholverfahren bei Antragstellung ab. Zur Abholung bringen Sie bitte Ihren alten Personalausweis bzw. die alte eID-Karte mit.
* Ein PIN-Brief wird nur dann von der Bundesdruckerei ausgestellt, wenn die antragstellende Person zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und neun Monate alt ist. - Lieferung per Fahrradkurier
Wenn Sie einen Personalausweis bzw. eine eID-Karte beantragt haben und bei Antragstellung die Lieferung per Fahrradkurier beauftragt hatte, erfolgt die Lieferung erst dann, wenn Sie die Bestätigung über den Erhalt des PIN Briefes * an die Passausgabe zurückgemeldet haben. Nutzen Sie hierfür z. B. diesen Vordruck. * Ein PIN-Brief wird nur dann von der Bundesdruckerei ausgestellt, wenn die antragstellende Person zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und neun Monate alt ist. - Ist im Fall einer Eheschließung, verbunden mit einer Namensänderung, eine Beantragung des Personalausweises auch vorher möglich?
Ja, es ist in Ausnahmefällen möglich.
Verreisen Sie etwa direkt nach der Eheschließung, so haben Sie die Möglichkeit, frühestens acht Wochen vor der Eheschließung mit Nachweis der Namensänderung bei Eheschließung, einen Personalausweis zu beantragen. Neben dem Nachweis des Standesamtes benötigt das Bürgerbüro zudem eine Bestätigung darüber, dass Sie nach der Eheschließung verreisen und wann diese Reise ist. - Wie gehe ich vor, wenn ich meinen Personalausweis bzw. die eID-Karte verloren habe oder dieser mir gestohlen wurde?
Wurde Ihnen der Personalausweis bzw. die eID-Karte gestohlen, sollten Sie bei Auffallen des Verlustes direkt im Bürgerbüro vorsprechen und den Verlust melden. Haben Sie bereits Anzeige bei der Polizei erstattet, so bringen Sie bitte die erhaltene Anzeige mit.
Sollten Sie Ihren Personalausweis verloren haben, so warten Sie lieber zwei bis drei Wochen ab, bis Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Häufig taucht der Ausweis wieder auf.
Sollte das nicht der Fall sein, so müssen Sie im Bürgerbüro vorsprechen und einen neuen Personalausweis/eID-Karte beantragen.
Ein vorläufiger Personalausweis kann bei Bedarf jederzeit ausgestellt werden.
Haben Sie kein Ausweisdokument, um sich weiter ausweisen zu können, so beantragen Sie bitte bei der Meldung auch gleich einen neuen Personalausweis mit. - Wie beuge ich einen Missbrauch der Online-Funktion nach Verlust oder Diebstahl des Ausweises vor?
Sie haben die Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion beim Bürgerbüro sperren zu lassen, wenn Ihr Ausweis abhanden gekommen ist oder gestohlen wurde.
Rund um die Uhr ist die Sperrhotline unter Tel. 116 116 zu erreichen. Dazu benötigen Sie Ihr Sperrkennwort.
Weitere Informationen.
Buchen Sie bitte zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen Termin in Ihrem Bürgerbüro, falls Sie Ihr Anliegen nicht online erledigen können.
Reisepass
- Wo muss ich den Reisepass beantragen?
Den Reisepass beantragen Sie, wie den Personalausweis, im Bürgerbüro der Stadt/Gemeinde, wo Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Die Gebühren in Höhe von 37,50 € (unter 24-jährige)/70 € (ab 24 Jahre) sind bei der Antragstellung zu entrichten. Beim Express-Reisepass fallen zusätzliche Express-Gebühren in Höhe von 32 € an. - Wie lange braucht der Reisepass und wie lange der Express-Reisepass?
Der Reisepass braucht in der Regel ungefähr drei bis vier Wochen, der Express-Reisepass drei bis vier Werktage. - Ist mein Reisepass fertig?
Bei der Beantragung ist es möglich, eine E-Mail-Benachrichtigung durch den Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin einrichten zu lassen.
Ist der Reisepass fertig und Sie haben bei der Antragstellung eine E-Mail-Benachrichtigung einrichten lassen, so erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit der Mitteilung, dass Ihr Reisepass abholbereit im Bürgerbüro liegt. - Kann jemand anderes für mich den Reisepass abholen?
Ja. Sie müssen nur der Person, die für Sie Ihren Pass abholen soll, eine Vollmacht und Ihren alten Reisepass mitgeben - Ist im Fall einer Eheschließung, verbunden mit einer Namensänderung, eine Beantragung des Reisepasses auch vorher möglich?
Ja, es ist in Ausnahmefällen möglich.
Verreisen Sie etwa direkt nach der Eheschließung, so haben Sie die Möglichkeit, frühestens acht Wochen vor der Eheschließung mit Nachweis der Namensänderung bei Eheschließung, einen Reisepass zu beantragen. Neben dem Nachweis des Standesamtes benötigt das Bürgerbüro zudem eine Bestätigung darüber, dass Sie nach der Eheschließung verreisen und wann diese Reise ist.
Buchen Sie bitte zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen Termin in Ihrem Bürgerbüro, falls Sie Ihr Anliegen nicht online erledigen können.
Führungszeugnisse
- Welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?
Ihr Personalausweis/Reisepass und die Gebühren in Höhe von 13 € sind mitzubringen.
Ist das Führungszeugnis für eine Behörde, so bringen Sie bitte die vollständige Adresse sowie Ansprechpartner der Behörde mit.
Sollten Sie mit Kindern und Jugendlichen oder anderweitig schutzbedürftigen Menschen arbeiten und deswegen ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, so muss die anfordernde Stelle Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, wer was aus welchem Grund benötigt, sowie die gesetzliche Grundlage dazu. Diese Bescheinigung bringen Sie ebenfalls mit. - Wie lange dauert es, bis das Führungszeugnis da ist?
Das Führungszeugnis braucht in der Regel fünf bis zehn Werktage. Sollten Sie oder die anfordernde Stelle nach drei bis vier Wochen noch keines erhalten haben, so kommen Sie bitte mit Quittung und Ihrem Personalausweis/Reisepass in das Bürgerbüro. - Kann ich das Führungszeugnis auch schriftlich beantragen oder geht das nur vor Ort?
Tipp: Wenn Ihnen eine Online-Beantragung nicht möglich ist, buchen Sie einen Termin im Servicezentrum, Heinrich-Brüning-Straße 7. Auch in den Bürgerbüros können Sie für diese Leistung Termine buchen.
Sollte das nicht möglich sein, können Sie auch schriftlich ein Führungszeugnis beantragen. Dazu müssen Sie den Antrag ausfüllen. Die Unterschrift müssen Sie von einer siegelführenden Stelle beglaubigen lassen, etwa durch eine andere Stadt/Gemeinde oder von einem Notar.
Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, fügen Sie im Anhang den Nachweis der anfordernden Stelle bei.
Sofern Sie über einen neuen Personalausweis mit eID verfügen, können Sie den Online-Service des Bundesamtes für Justiz nutzen.
Weitere Informationen. - Kann man am Ort der Nebenwohnung ein Führungszeugnis beantragen?
Ja, Sie können am Ort der Nebenwohnung ein Führungszeugnis beantragen. - Was bedeuten die verschiedenen Belegarten?
Je nachdem, wofür Sie das Führungszeugnis benötigen, tauchen Buchstaben auf, wie etwa Belegart N, NE, O oder OE.
N = privates einfaches Führungszeugnis für Sie als Privatperson für zum Beispiel eine private Arbeitsfirma
NE = privates erweitertes Führungszeugnis für Sie als Privatperson für zum Beispiel einen privaten Kindergartenträger
O = einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (wird direkt zur Behörde geschickt)
OE = erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (wird meistens für den Schuldienst, Referendardienst und so weiter benötigt und wird der Behörde direkt geschickt)
Buchen Sie bitte zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen Termin in Ihrem Bürgerbüro, falls Sie Ihr Anliegen nicht online erledigen können.
Beglaubigung
- Welche Unterlagen muss ich für eine Beglaubigung mitbringen?
Für eine Beglaubigung müssen Sie das ganze Originaldokument neben einer vollständigen Kopie mitbringen.
Das Bürgerbüro darf nur vollständige Dokumente beglaubigen. Sollten Sie nur einen Teil des Dokumentes beglaubigt benötigen, so müssen Sie sich an einen Notar wenden. - Welche Unterlagen werden beglaubigt?
Grundsätzlich kann das Bürgerbüro alle Dokumente beglaubigen, sofern diese von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden oder für eine deutsche Behörde sind.
Ausgenommen sind alle deutschen standesamtlichen Dokumente.
Die Dokumente, beispielsweise ein ausländisches Zeugnis für die ausländische Botschaft, können nur von einem Notar beglaubigt werden. - Was kostet eine Beglaubigung?
Kosten: 15 bis 40 Euro, Unterschriftenbeglaubigung 10 Euro
Buchen Sie bitte zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen Termin in Ihrem Bürgerbüro, falls Sie Ihr Anliegen nicht online erledigen können.
Bewohnerparkausweis
- Welche Unterlagen benötige ich?
Tipp: Nutzen Sie unseren Onlineservice
Die Gebühr beträgt 260 Euro für ein Jahr.
Sollten Sie persönlich vorbeikommen wollen, buchen Sie bitte einen Termin Bewohnerprakausweis.
Sie müssen neben Ihrem Personalausweis/Reisepass auch den Kfz-Schein mitbringen.Sind Sie nicht der Halter, benötigen Sie noch eine Halterbescheinigung. Diese muss vom Halter des Fahrzeugs ausgefüllt werden.
Weitere Informationen zum Bewohnerparkausweis mit Gebietskarte. - Welche Unterlagen muss ich mitbringen, wenn sich das Kennzeichen geändert hat?
Tipp: Nutzen Sie unseren Online-Service.
Für 17 Euro Verwaltungsgebühr können Sie einen neuen Bewohnerparkausweis erhalten.
Sollten Sie persönlich vorbeikommen wollen, buchen Sie bitte einen Termin Bewohnerprakausweis. Neben Personalausweis/Reisepass müssen Sie den schon bestehenden Bewohnerparkausweis mitbringen. Dazu noch den Kfz-Schein und, falls Sie nicht der Halter sind, die Halterbescheinigung. - Wo finde ich den Vordruck zur Änderung des Bewohnerparkausweises?
Es gibt keine Vordrucke zur Änderung des Bewohnerparkausweises. Hat sich etwas geändert, sei es, dass sich der Halter oder die Wohnung (Umzug in ein anderes Parkgebiet) geändert hat, so müssen Sie im Bürgerbüro vorsprechen oder sich mit Vollmacht vertreten lassen. - Muss ich den Bewohnerparkausweis abgeben, wenn dieser nicht mehr benötigt wird?
Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten haben und zu einem späteren Zeitpunkt eine Garage oder einen Stellplatz zur Verfügung haben, so haben Sie den Parkausweis unaufgefordert zurückzugeben.
Das gleiche gilt, wenn Sie aus dem Parkgebiet verziehen und somit keine Berechtigung mehr haben, einen Bewohnerparkausweis zu haben.
Sollten Sie jedoch von einem Parkgebiet in ein anderes ziehen und weiterhin weder Garage noch Stellplatz haben, so bringen Sie den ausgestellten Parkausweis und den Kfz-Schein mit. Der bestehende Bewohnerparkausweis wird dann gegen eine Verwaltungsgebühr von 17 Euro auf das neue Parkgebiet umgeschrieben.
Hinweis zur Rückgabe - Was mache ich, wenn ich meinen Bewohnerparkausweis verloren habe?
Für 17 Euro Verwaltungsgebühr kann Ihnen ein Ersatz Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.
Tipp: Nutzen Sie unseren Online Service.
Sollten Sie persönlich vorbeikommen wollen buchen Sie bitte einen Termin Bewohnerprakausweis.
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis/Reisepass und den Kfz-Schein mit.
Buchen Sie bitte zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen Termin in Ihrem Bürgerbüro, falls Sie Ihr Anliegen nicht online erledigen können.
Fundsachen
- Was muss ich machen, wenn ich etwas verloren habe?
Sie können im Fundbüro bei persönlichem Erscheinen nachschauen, ob der verlorene Gegenstand bereits abgegeben wurde. Auch können Sie telefonisch nachfragen. Es gibt auch ein Online-Fundbüro, in dem viele Fundsachen aufgelistet sind.
Für manche Fundgegenstände (wie beispielsweise Taschen, Kleidungsstücke, Brillen, Schlüssel und so weiter) ist es jedoch empfehlenswert, im Fundbüro vor Ort persönlich nachzusehen, da sie nur schwer genau zu beschreiben sind und sie eventuell in der Funddatenbank nicht aufgeführt sind. In Münster gibt es ein Fundbüro im Stadthaus 1 sowie in den jeweiligen Bezirksverwaltungen. Die Fundsachen werden in dem Fundbüro aufbewahrt, in dessen Bezirk sie gefunden wurden.
Weitere Informationen finden Sie im Menüpunkt "Fundsachen". - Was muss ich machen, wenn ich etwas gefunden habe?
Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben und an sich nehmen und den Eigentümer nicht aus eigenen Möglichkeiten ermitteln können, sind diese Gegenstände beim Fundbüro anzuzeigen. Am besten kommen Sie in eines der Fundbüros und geben den gefundenen Gegenstand dort ab oder Sie melden den Fund formlos an.
Gegenstände, die als Fundsachen gelten, und weitere Informationen. - Ich habe einen Schlüssel verloren - wie kann ich feststellen, ob Sie meinen Schlüssel haben?
Telefonische Auskünfte über abgegebene Schlüssel können in der Regel nicht gegeben werden. In den Fundbüros gibt es jeweils ein Schlüsselbrett.
Bringen Sie bitte einen Vergleichsschlüssel und Ihren Personalausweis mit. Gebühr: 10 Euro.
Denken Sie bitte daran, dass es Fundbüros in der Innenstadt und in den Bezirksverwaltungen gibt. Die Schlüssel werden dort aufbewahrt, wo der Schlüssel gefunden wurde.
Buchen Sie bitte zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen Termin in Ihrem Bürgerbüro, falls Sie Ihr Anliegen nicht online erledigen können.
Termine in den Bürgerbüros
siehe Seite Hinweise zur Terminbuchung
Sonstige Fragen
- Kann man im Bürgerbüro mit EC-Karte zahlen?
Ja, EC-Kartenzahlung ist möglich. - Wie kann ich die aktuelle Adresse zu einer Person erfahren, zu der ich Name, Vorname und Geburtsdatum oder letzte Anschrift innerhalb Münsters habe?
Sie können beim Bürgerbüro schriftlich eine Anfrage auf Auskunft aus dem Melderegister stellen. Dazu teilen Sie neben den Ihnen bekannten Angaben zur gesuchten Person dem Bürgerbüro mit, wofür Sie diese Auskunft benötigen.
Bestätigt werden muss explizit, dass die Auskunft nicht für Werbung oder Adresshandel verwendet wird.
Sie können die Auskunft auch persönlich im Bürgerbüro erhalten. Dann werden die Daten mündlich abgefragt.
Die Auskunft kostet 11 €. - Wie kann ich eine Auskunftssperre eintragen lassen?
Eine Auskunftssperre kann nur eingetragen werden, wenn eine begründete Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder persönliche Freiheit besteht. Nachzuweisen ist dies zum Beispiel durch Polizeiberichte, Urteile durch Gerichte, einstweilige Verfügungen und so weiter
Es wird im Einzelfall geprüft.
Informationen zur Auskunftssperre - Wie kann ich meine doppelte Staatsangehörigkeit eintragen lassen?
Sollten Sie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie diese im Bürgerbüro eintragen lassen. Dazu bringen Sie einen Nachweis mit, etwa zum Beispiel den ausländischen Personalausweis/Reisepass.
Haben Sie sich gerade in Münster angemeldet und Sie haben an Ihrem vorherigen Wohnort bereits die doppelte Staatsangehörigkeit eintragen lassen, so erhält das Bürgerbüro über das Rückmeldeverfahren eine Mitteilung über die Staatsangehörigkeiten, die Sie innehaben. - Was mache ich, wenn die Müllabfuhr nicht gekommen ist?
Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, Tel. 02 51/60 52 53.
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