Seiteninhalt
Bezirksverwaltung Hiltrup
Erlaubnisse für besondere Anlässe
Die Sondernutzung öffentlicher Straßen und Plätze, die Überschreitung der Nachtruhezeiten beispielsweise durch Musik, Straßen- oder Festumzüge, besondere Werbemaßnahmen, Lotterien und anderes sind nach gesetzlichen Vorschriften genehmigungenpflichtig.
Informationen dazu und - natürlich auch - die entsprechenden Genehmigungen erhalten Sie im Ordnungsamt unserer Bezirksverwaltung.