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Bezirksverwaltung Hiltrup
Fischereischeine
Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, stellen wir Ihnen gerne einen Fischereischein aus. Fischereiprüfungen nimmt die Untere Fischereibehörde beim Ordnungsamt im Stadthaus 1 ab. Jugendliche bis 16 Jahre können, ohne eine Prüfung abgelegt zu haben, einen Jugendfischereischein erhalten. Mit diesem darf der Jugendliche nur in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers mit abgelegter Fischerprüfung angeln. Neben dem Fischereischein ist eine Fischereierlaubnis erforderlich. Diese erhalten Sie beim Eigentümer oder Pächter des Gewässers (beispielsweise Angelsportverein) bzw. in Angelsportgeschäften.
Fischereischeine erhalten Sie in allen Bürgerbüros und Bezirksverwaltungen sowie beim Ordnungsamt. Sonderfischereischeine erhalten Sie ausschließlich bei der unteren Fischereibehörde beim Ordnungsamt im Stadthaus 1.
Vorzulegende Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass
- Fischerprüfungszeugnis
- Lichtbild (Passfoto)
Gebühren:
- Ausstellung des Jugendfischereischeins: 8 Euro
- Ausstellung des Fischereischeins für 1 Jahr: 16 Euro
- Fünfjahresfischereischein: 48 Euro
- Das Ordnungsamt gibt Informationen zum Fischereiwesen