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Bezirksverwaltung Hiltrup
Hauptwohnung - Bestimmung
Haben Sie mehrere Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland, so ist die Wohnung, die Sie überwiegend nutzen, Ihre Hauptwohnung. Bei verheirateten Personen ist die von der Familie überwiegend genutzte Wohnung die Hauptwohnung. Füllen Sie bitte bei jeder An- oder Ummeldung das "Beiblatt mehrere Wohnungen" sorgfältig aus, damit im Bürgerbüro Ihre Hauptwohnung richtig im Melderegister gespeichert werden kann.
In unserem Bürgerbüro beraten wir Sie gern in allen Fragen rund ums Thema "Bestimmung Hauptwohnung".