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Bezirksverwaltung Hiltrup
Jugendarbeitsschutzgesetz
Jugendliche, die vor dem 18. Lebensjahr ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, erhalten für die notwendige ärztliche Untersuchung kostenlos einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS).
Ab dem 1. Oktober 2023 können Sie diesen UBS nicht mehr persönlich in den Bürgerbüros beantragen. Informieren Sie sich über die Online Beantragung. Sollte dies für Sie nicht möglich sein, können Sie sich auch an das Bürgerservicezentrum in der Innenstadt, Heinrich-Brüning-Str. 7, wenden.