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Bezirksverwaltung Hiltrup
Rundfunkbeitragspflicht (Befreiung oder Ermäßigung)
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags wird nur auf Antrag und nur durch den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln" ausgesprochen.
Den Antrag können Sie gern bei uns abgeben. Wir leiten ihn für Sie dann an den Beitragsservice in Köln weiter.
- Informationen finden Sie auf den Internetseiten des ARD | ZDF | Deutschlandradio Beitragsservice.