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Fischereischein
Fischereischein
- Informationen zum Fischereiwesen: Homepage des Ordnungsamtes
Online-Antrag
Fischereischeine können Sie auch online beantragen. Im Antrag können Sie aller erforderlichen Unterlagen hochladen und am Ende gleich bezahlen.
Bitte beachten Sie:
Für die Bearbeitung bzw. Ausstellung von Fischereischeinen kommt eine neue Software zum Einsatz. Zur Verlängerung anstehende Fischereischeine, die vor dem 1. Januar 2020 ausgestellt wurden, werden daher zwingend neu ausgestellt und können nicht mehr verlängert werden. Bitte bringen Sie deshalb in diesen Fällen bei Anträgen auf Verlängerung als auch grundsätzlich bei Anträgen auf Ausstellung eines Fischereischeines ein Lichtbild mit.
Bestehende Fischereischeine bleiben bis zum Ablauf des Ausstellungszeitraumes gültig.
Fischerprüfung und Fischereischein
Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, stellen wir Ihnen gerne einen Fischereischein aus. Fischereiprüfungen nimmt die Untere Fischereibehörde beim Ordnungsamt im Stadthaus 1 ab. Jugendliche bis 16 Jahre können, ohne eine Prüfung abgelegt zu haben, einen Jugendfischereischein erhalten. Mit diesem darf der Jugendliche nur in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers mit abgelegter Fischerprüfung angeln. Neben dem Fischereischein ist eine Fischereierlaubnis erforderlich. Diese erhalten Sie beim Eigentümer oder Pächter des Gewässers (beispielsweise Angelsportverein) oder in Angelsportgeschäften.
Fischereischeine erhalten Sie im Ordnungsamt und in den Bürgerbüros. Sonderfischereischeine erhalten Sie ausschließlich bei der unteren Fischereibehörde beim Ordnungsamt im Stadthaus 1.
Vorzulegende Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Fischerprüfungszeugnis
- Lichtbild (Passfoto)
Gebühren
Ausstellung des Jugendfischereischeins: 8 Euro
Ausstellung des Fischereischeins für 1 Jahr*: 16 Euro
Fünfjahresfischereischein*: 48 Euro
Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.
Der Fischereischein wird für ein Kalenderjahr oder für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre erteilt. Das Kalenderjahr beginnt mit dem 1. Januar eines Jahres und endet mit dem 31.12. desselben Jahres