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Bewohnerparkausweise
Neue Gebührenverordnung
Der Rat der Stadt Münster hat am 13. Dezember 2023 eine neue Gebührenverordnung für Bewohnerparkausweise beschlossen. Die Neuregelung tritt am 1. Februar 2024 in Kraft. Bewohnerparkausweise werden grundsätzlich für ein Jahr erteilt. Die hierfür zu entrichtende Gebühr beträgt 260 Euro.
- Ab dem 1. Februar 2024 besteht daher wieder die Verpflichtung, bei Nutzung eines Bewohnerparkplatzes einen gültigen Bewohnerparkausweis im Fahrzeug sichtbar auszulegen.
- Selbstverständlich behalten alle Bewohnerparkausweise, die eine Gültigkeitsdauer über den 1. Februar 2024 hinaus besitzen, ihre Gültigkeit und können daher weiterverwendet werden.
- Hier beantwortet die Stadtverwaltung die häufigsten Fragen zum Thema: FAQ Bewohnerparken
Tipp: Beantragen Sie Ihren neuen Bewohnerparkausweis rechtzeitig vor Ablauf online. Natürlich ist es auch wie bisher möglich, den Bewohnerparkausweis in einem der städtischen Bürgerbüros persönlich zu beantragen. Hierzu ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Online-Service
Bewohnerparkausweise
Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis
- Sie müssen in einer Parkzone in Münster mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort auch wohnen.
- Ihnen darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen.
- Sie müssen Halterin oder Halter des angegebenen Kfz sein oder dieses nachweislich dauerhaft nutzen.
- Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis.
- Eine Verlängerung des Ausweises ist frühestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit zulässig.
- Für Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von über 5,25 Metern werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt.
- Bewohnerparkausweise werden erst nach erfolgtem Einzug und nach erfolgter An- und Ummeldung ausgestellt, nicht aufgrund eines beabsichtigten Umzuges im Vorhinein.
Sie benötigen
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Ihren bisherigen Bewohnerparkausweis
- Nutzungsnachweis/ Halterbescheinigung - nur erforderlich, wenn Fahrzeughalter/-in nicht mit Antragsteller/-in identisch ist)
Die Sonderparkberechtigung beinhaltet keine Garantie auf einen Stellplatz in der Bewohnerparkzone.
Sind alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, kann der Bewohnerparkausweis nach Vorlage der Dokumente sowie Entrichtung der Gebühr in allen Bürgerbüros ausgestellt werden. Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens durch schriftliche Vollmacht beauftragen, den Bewohnerparkausweis für Sie zu beantragen.
- Nutzungsnachweis/Halterbescheinigung (PDF, 130 KB)
- Parkzonen