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Kassenzeichen
Das Kassenzeichen als Zuordnungsmerkmal für Ihre Zahlungen
Aufgrund der Vielzahl der täglichen Zahlungseingänge nutzt das Forderungsmanagement der Stadt Münster für deren Zuordnung ein automatisiertes Verfahren, mit welchem bei fehlendem, nicht fristgerechtem oder unvollständigem Zahlungseingang vor allem auch das städtische Mahn- und Vollstreckungsverfahren gesteuert wird.
Hierzu wird jeder Forderung, die die Stadt Münster per Bescheid, Rechnung oder sonstigem Schreiben gegen Sie geltend macht, ein individueller Vertragsgegenstand, das Kassenzeichen, zugeordnet.
Jedes Kassenzeichen besteht aus zwölf nummerischen Zeichen.
Mit Hilfe dieses Kassenzeichens wird der Eingang Ihrer Zahlung(en) automatisiert korrekt und ohne zeitliche Verzögerung auf Ihrem Vertragsgegenstand verbucht. Bei vollständiger Zahlung führt die Zahlungszuordnung zum Ausgleich Ihres Vertragsgegenstandes und weitere Verfahrensschritte gegen Sie, wie z. B. die automatisierte Erstellung eines Mahnschreibens, unterbleiben.
Fehlt die Angabe des Kassenzeichens auf Ihrer Überweisung, muss Ihre Zahlung manuell zugeordnet werden. Dies ist für die Stadt Münster mit einem hohen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden. In solchen Fällen kann es dann leider auch einmal passieren, dass Ihre Zahlung erst so spät verbucht werden kann, so dass zwischenzeitlich schon das automatisiert erstellte Mahnschreiben an Sie versandt wurde.
Deshalb unsere Bitte an Sie:
Geben Sie bei Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck immer das Kassenzeichen mit an.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!