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SEPA-Lastschriftmandat
Wiederkehrende Zahlungen? Lastschrift macht's leichter
Wenn Sie regelmäßig Geld an die Stadt Münster für z. B. Kita-Beiträge, Musikschulgebühren, Grundbesitzabgaben, Hunde-, Zweitwohnungs- oder Gewerbesteuer, zahlen müssen, sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung in Form eines SEPA-Lastschriftmandats erteilen. (Weitere Informationen zum gesamten SEPA-Zahlungsverkehr finden Sie auf den Seiten der Deutschen Bundesbank - www.sepadeutschland.de)
Ihr Vorteil:
- Wir kümmern uns um die rechtzeitige Abbuchung des fälligen Betrages von Ihrem Konto
- Sie müssen nicht mehr daran denken, Ihren Dauerauftrag anzupassen, wenn sich der zu zahlende Betrag geändert hat
- Sie sparen ggf. auch Geld für Überweisungen von Ihrem Konto durch Ihre Bank
Darüber hinaus helfen Sie der Stadt Münster, Kosten zu reduzieren, weil das Schreiben von Mahnungen sowie aufwändige Nachforschungen bei unklaren Zahlungseingängen durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats entfallen.
Zu Ihrer Sicherheit ist gesetzlich geregelt, dass die Stadt Münster nur bei Vorliegen eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats und nur zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt Beträge von Ihrem Konto einziehen darf. Ohne Ihre ausdrückliche Autorisierung ist ein Kontozugriff ausgeschlossen!
Weder mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates noch mit dessen Widerruf fallen für Sie Gebühren an.
Eine fehlerhafte Buchung können Sie gegenüber Ihrer Bank innerhalb von acht Wochen beanstanden. Hierfür reicht im Regelfall bereits ein Anruf bei Ihrer Bank aus, vielfach können Sie der Buchung auch über das Online-Banking-Verfahren widersprechen. Gründe hierfür müssen Sie nicht angeben. Der Betrag wird Ihrem Konto umgehend in voller Höhe wieder gutgeschrieben.
Aber bitte:
Geben Sie uns zunächst die Möglichkeit, die Angelegenheit gemeinsam mit Ihnen zu klären!
Fragen zu Abbuchung von meinem Konto
Ihr SEPA-Lastschriftmandat gilt unbefristet, Sie können dieses aber jederzeit widerrufen. Hierfür genügt eine formlose schriftliche Erklärung an das Forderungsmanagement der Stadt Münster (Stadt Münster Amt für Finanzen und Beteiligungen Forderungsmanagement 48127 Münster). Weil der Widerruf jedoch von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden muss, reicht hierfür leider eine Erklärung per E-Mail an uns oder ein Anruf nicht aus.
Zudem verfällt Ihr Mandat automatisch, wenn seit der letzten Abbuchung durch die Stadt Münster mehr als 36 Monate vergangen sind. Wenn Sie nach dieser Frist die Stadt Münster erneut mit der Einziehung Ihrer fälligen Beträge beauftragen möchten, benötigen wir ein neues SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen.
Ihr SEPA-Lastschriftmandat wirkt sich auf alle offenen Forderungen zum angegebenen Vertragsgegenstand aus, d. h. auch für Zahlungen, die bereits in der Vergangenheit fällig waren. Sorgen Sie deshalb rechtzeitig für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos.
Kann eine Lastschrift wegen fehlender Deckung Ihres Kontos ausnahmsweise nicht eingelöst werden, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit dem Forderungsmanagement der Stadt Münster auf, um zu klären, wie die fällige Zahlung nachgeholt werden kann. Ansonsten erhalten Sie bald darauf ein Mahnschreiben und es entstehen Ihnen hierdurch unnötige Kosten.
Wenn Sie noch kein BundID-Konto haben, senden Sie den ausgefüllten Vordruck an
Stadt Münster
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Forderungsmanagement
48127 Münster