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Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die Leistungen
Für folgende Bedarfe gibt es Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket:
Eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung
Schülerinnen, Schüler und Kinder erhalten die tatsächlichen Kosten der Teilnahme an eintägigen Ausflügen. Ausgenommen sind das Taschengeld und die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z. B. Sportschuhe, Badebekleidung).
Die Schule bzw. die Kindertageseinrichtung rechnet die Kosten direkt mit der Stadt Münster ab.
Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
Leistungen für die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten werden nach Vorlage einer Bescheinigung der Schule/Kindertageseinrichtung auf das Konto der Schule bzw. des Lehrers/der Lehrerin überwiesen. Zu den Leistungen gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht wurden (z. B. Sportschuhe, Badebekleidung). Haben Sie den Betrag bereits bezahlt, können Ihnen die Kosten nach Vorlage eines Nachweises über die Zahlung (z. B. Kontoauszug) erstattet werden.
Zum SeitenanfangSchulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für Anschaffungen wie Schulranzen, Sportbekleidung, Hefte, Füller, Taschenrechner zum 1. August einen Betrag in Höhe von 130 Euro und zum 1. Februar einen Betrag in Höhe von 65 Euro. Die Leistungen werden auf das von ihnen angegebene Konto überwiesen. Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 (SGB II), Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII) oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, erhalten den Schulbedarf an den Stichtagen zusammen mit den laufenden Leistungen. Personen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, müssen dafür einen Antrag stellen. Bei Schülern und Schülerinnen über 15 Jahren wird für die Bewilligung eine aktuelle Schulbescheinigung benötigt.
Zum SeitenanfangAufwendungen für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen
Schülerinnen, Schüler und Kinder, die an einem über die Schule, die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege angebotenen gemeinsamen Mittagessen teilnehmen, erhalten Aufwendungen für das Mittagessen als Budget auf der MünsterlandKarte.
Zum SeitenanfangLernförderung
Leistungen zur Lernförderung werden gewährt, wenn das Erreichen der nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele gefährdet ist. Als Lernziele anerkannt werden in der Regel
- das Erreichen des Schulabschlusses,
- das Erreichen eines höheren Leistungsniveaus sowie
- die Verbesserung der Chancen auf dem Ausbildungsmarkt.
Die Lernförderung ist gesondert zu beantragen. Nach Prüfung durch das Schulamt der Stadt Münster kann anspruchsberechtigen Kindern und Jugendlichen bis zum Ablauf des Schuljahres eine geeignete Lernförderung im Rahmen eines schulnahen Angebotes oder bei einem anerkannten privaten Anbieter bewilligt werden. Bei der Vorbereitung auf eine Nachprüfung ist eine Förderung von 15 Stunden je Fach möglich.
Zum SeitenanfangTeilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Teilhabebudget von 15 Euro monatlich für
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
- Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare Angebote der kulturellen Bildung
- Teilnahme an Freizeiten.
Zudem können weitere tatsächliche Kosten im Zusammenhang mit der Aktivität übernommen werden, wenn die Aufwendungen im Einzelfall nicht aus der Pauschale und dem Regelbedarf gedeckt werden können.
Zum SeitenanfangSchülerbeförderung
In Münster gibt es die Schülerfahrkarte "Deutschlandticket Schule" (D-Ticket Schule), die vorrangig in Anspruch zu nehmen ist und auch für private Zwecke genutzt werden kann. Kann die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges nicht mit dem D-Ticket Schule erreicht werden, wenden Sie sich bitte an das Schulamt der Stadt Münster.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Schulamtes (Zuschüsse → Schülerfahrkosten).
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