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Leistungen für Bildung und Teilhabe
Informationen für Anbieter
Um Leistungen für Bildung und Teilhabe über die MünsterlandKarte mit der Stadt abrechnen zu können, müssen sich Anbieterinnen und Anbieter vorher online registrieren lassen; die Freigabe erteilt das Jobcenter Münster.
Die Online-Registrierung erfolgt auf der Webseite der MünsterlandKarte:
Anbieterinnen und Anbieter in den Bereichen Sport, Freizeit und Kultur sowie Lernförderung müssen außerdem eine Vereinbarung mit der Stadt Münster abschließen. Drucken Sie die Vereinbarung einmal aus und ergänzen Sie die Angaben in den freien Feldern. Nachdem Sie unterschrieben haben, schicken Sie die Vereinbarung mit der Post an das Jobcenter, am besten direkt nach der Online-Registrierung. Das Jobcenter schickt Ihnen anschließend eine gegengezeichnete Ausfertigung zu und erteilt die Freigabe.
Die Dokumente zum Ausdrucken:
- Vereinbarung: Bereiche Sport, Freizeit und Kultur (PDF, 349 KB)
- Vereinbarung: Lernförderung (PDF, 109 KB)
- Vereinbarung: Mittagessen (PDF, 134 KB)
- Abrechnungsbogen zur Lernförderung (Muster) (PDF, 77.8 KB)
Weitere Informationen zur Nutzung der MünsterlandKarte:
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Leitfaden zur Online-Registrierung
(PDF, 653 KB)
externes PDF, nicht barrierefrei -
Funktionen der Münsterlandkarte (Überblick)
(PDF, 978 KB)
externes PDF, nicht barrierefrei