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Kartographie
Nutzungsrechte
Gemäß Urheberschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung sind die Werke des Urhebers geschützt. Urheber ist der Schöpfer des Werkes. Zu den geschützten Werken gehören auch Darstellungen technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen oder Tabellen. Der Urheber hat das Recht, zu entscheiden, ob und wie sein Werk veröffentlich wird.
Hierzu kann er Vervielfältigungsrechte erteilen. Als Vervielfältigung gelten z. B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern. Für dieses Recht ist in der Regel ein sogenanntes Nutzungsentgelt zu bezahlen.
Regelungen beim Vermessungs- und Katasteramt
Die Höhe des Nutzungsentgeltes ist von der Auflagenhöhe und der Größe der Abbildung abhängig.
Die Kosten liegen bei kommerzieller Nutzung für Daten des Stadtplans zwischen 42,00 € für eine Abbildung von 100 cm² und einer Auflage von 1.000 Exemplaren und 175,44 € bei 1.600 cm² und einer Auflage von 10.000 Exemplaren.
Bei kostenloser Weitergabe des Endprodukts werden keine Kosten erhoben.
Hinzu kommen gegebenenfalls die Kosten für die Datenbereitstellung
Es empfiehlt sich daher, sich vom jeweils zuständigen Ansprechpartner beraten zu lassen, um die Modalitäten gemeinsam abzustimmen.
Achtung!
Wer ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, macht sich strafbar.