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Berufliches Fahren
Berufskraftfahrerqualifikation - Fahrerqualifizierungsnachweis
Für Fahrten im Güter- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken, für welche eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, benötigen Berufskraftfahrer einen Nachweis über eine Berufskraftfahrerqualifikation.
Ein Nachweis nach dem Gesetz über Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr (BKrFQG) kann durch eine Grundqualifikation oder absolvierte Weiterbildungen erbracht werden.
Seit dem 23.05.2021 wird die Berufskraftfahrerqualifikation durch einen Fahrerqualifizierungsnachweis (Scheckkartenformat) nachgewiesen. Dieser ist zusätzlich zum Führerschein erforderlich.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt damit den bisherigen Eintrag der Schlüsselnummer 95 auf dem Führerschein. Der Eintrag der Schlüsselnummer 95 auf einem Führerschein behält bis zum Ablaufdatum seine Gültigkeit.
Die Antragstellung kann nur persönlich und am Hauptwohnsitz erfolgen.
Für den Antrag auf Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Amtliches Ausweisdokument
- Biometrisches Lichtbild (Passbild)
- EU-Kartenführerschein
- Nachweis der absolvierten Grundqualifikation im Original oder
- Nachweis der absolvierten Weiterbildungen im Original
Erwerb der Grundqualifikation
Die Grundqualifikation kann wie folgt erworben werden:
- durch eine theoretische und praktische Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)
- durch eine abgeschlossene Berufsausbildung zum "Berufskraftfahrer/in" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
- durch eine beschleunigte Grundqualifikation, welche die Teilnahme am Unterricht einer anerkannten Ausbildungsstätte- und die theoretische und praktische Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer(IHK) voraussetzt
Die Pflicht zum Nachweis einer Grundqualifikation gilt seit den folgenden Stichtagen:
- Für die Personenbeförderung (D1, D1E, D, DE) seit dem 10.9.2008
- Für die Güterbeförderung (C1, C1E, C, CE) seit dem 10.9.2009
Besitzstandsregelung
Sofern eine der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE vor dem Stichtag erworben wurde, ist der Fahrerlaubnisinhaber von der Pflicht zum Erwerb der Grundqualifikation befreit. Die Pflicht zur Weiterbildung alle fünf Jahre bleibt bestehen.
Weiterbildungspflicht
Innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation besteht die Pflicht zur Weiterbildung. Die Weiterbildungen sind alle fünf Jahre zu wiederholen.
Für einen neuen Eintrag der Schlüsselzahl 95 sind fünf Weiterbildungsnachweise über Ausbildungseinheiten von je sieben Stunden (insgesamt 35 Stunden) erforderlich.
Wer aufgrund der Besitzstandsregelung keine Qualifikation vorweisen muss, ist dennoch zur Weiterbildung verpflichtet.
Berufskraftfahrerqualifikationsregister
Mit Einführung des neuen Fahrerqualifizierungsnachweises wird auch ein neues Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) geführt. Dort werden die ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweise gespeichert.
Ab Oktober 2021 werden die Ausbildungsstätte die Nachweise über eine abgeschlossene Berufskraftfahrerqualifikation oder Weiterbildung nur noch in elektronischer Form an das BQR übermitteln. Die Fahrerlaubnisbehörde wird die entsprechenden Nachweise dann elektronisch abrufen.
Nachweise, die vor Oktober 2021 ausgestellt wurden, müssen weiterhin in Papierform vorgelegt werden.
Gebühren
Die Gebühren für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises betragen:
Ausstellung FQN Direktversand | 32,50 EUR |
Ausstellung FQN Express | 37,90 EUR |
Ersatz FQN nach Verlust/Diebstahl Direktversand | 36,90 EUR |
Ersatz FQN nach Verlust/Diebstahl Express | 42,30 EUR |
Weitere Informationen zur Fahrerzusatzqualifikation unter
- Bundesamt für Güterverkehr - Häufig gestellte Fragen zur Berufskraftfahrerqualifikation: www.bag.bund.de
- IHK Nord Westfalen