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Berufliches Fahren
Fahrerkarte
Berufskraftfahrer und Busfahrer benötigen eine Fahrerkarte, wenn Sie gewerblich ein Fahrzeug über 3,5t führen und dieses mit einem elektronischen Fahrtenschreiber ausgestattet ist. Durch das digitale Kontrollgerät werden die Lenk- und Ruhezeiten erfasst.
Die Antragstellung kann nur persönlch und am Hauptwohnsitz erfolgen.
Für die Ausstellung einer Fahrerkarte sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Amtliches Ausweisdokument
- bisherige Fahrerkarte (sofern vorhanden)
- Biometrisches Lichtbild (Passbild)
- EU-Kartenführerschein
Die Fahrerkarte ist nur in Verbindung mit einem EU-Kartenführerschein gültig. Sollten Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein, ist zusätzlich ein Antrag auf Umtausch des Führerscheins zu stellen.
Sofern Ihr Führerschein nicht in Münster und vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde, benötigen wir zusätzlich vor Antragstellung ene Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde.
Die Gebühr für die Fahrerkarte beträgt 46 Euro inklusive Direktversand nach Hause.
Verlust/Diebstahl der Fahrerkarte
Der Verlust oder der Diebstahl einer Fahrerkarte ist unverzüglich der Polizei zu melden. Für die Beantragung der neuen Fahrerkarte ist die schriftliche Anzeige der Polizei mitzubringen.
Sofern keine Verlustanzeige vorgelegt wird, ist zwingend eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Die Gebühr hierfür beträgt zusätzlich 30,70 Euro.
Beschädigung oder Fehlfunktion
Eine beschädigte oder funktionsunfähige Fahrerkarte ist bei der Führerscheinstelle einzureichen. Die Fahrerkarte wird zur Überprüfung an das Kraftfahrt-Bundesamt übersandt. Sofern es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, wird die neue Fahrerkarte gebührenfrei ausgestellt.
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl ist das Fahren ohne Fahrerkarte maximal für 15 Kalendertage erlaubt. Eine Ersatzkarte ist unverzüglich, spätestens binnen sieben Kalendertagen zu beantragen.
Werkstatt- und Unternehmenskarte
Die Werkstatt- bzw. Unternehmenskarte erhalten Sie bei der zentralen Stelle für Nordrhein-Westfalen:
Bezirksregierung Münster
Dezernat 55/56 (Arbeitsschutz)
Leisweg 12
48653 Coesfeld
Die Beantragung kann auch online über die Bezirksregierung Münster erfolgen.
- Kontakt zur Bezirksregierung Münster
- Weitere Informationen zur Werkstattkarte erhalten Sie auf den Seiten des Arbeitsschutz-Portals NRW, wo Sie auch online einen Antrag stellen können: www.arbeitsschutz.nrw.de