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Berufliches Fahren
Verlängerung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung
(Personenbeförderungsschein)
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird nur befristet ausgestellt. Die Verlängerung ist bei der Führerscheinstelle zu beantragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. vier Wochen. Ein Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann bereits sechs Monate vor Ablauf der Befristung gestellt werden.
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen.
Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind folgende Unterlagen erforderlich.
- Amtliches Ausweisdokument
- EU-Kartenführerschein*
- Bescheinigung/Zeugnis einer augenärztlichen Untersuchung des Sehvermögens (max. zwei Jahre alt) gemäß Anlage 6 der FeV
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (max. ein Jahr alt) gemäß Anlage 5.1 der FeV
- Für eine Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über das 60. Lebensjahr hinaus ist zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Leistungstest nach dem Wiener Testverfahren, max. ein Jahr alt) gemäß Anlage 5.2 der FeV
Die augenärztliche Untersuchung kann bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt, die ärztliche Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchgeführt werden. Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Rekationsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und einigen weiteren Kriterien. Die Untersuchungen können z.B. bei einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung "Arbeitsmedizin"/"Betriebsmedizin" oder bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt werden. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die unten angefügten vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke.
Für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) erforderlich (max. drei Monate alt). Dies kann durch die Fahrerlaubnisbehörde oder persönlich beim Bürgeramt beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1.3.2020 die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erst erfolgen kann, sobald das Führungszeugnis vorliegt. Die Beantragung des Führungszeugnisses dauert ca. drei Wochen. Alle Informationen zur Beantragung des Führungszeugnisses, sowie den Link zur Onlinebeantragung finden Sie auf den Internetseiten des Bürgeramtes.
Die Gebühr für die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 38,00 EUR. Die Beantragung eines Führungszeugnisses kostet zusätzlich 13 EUR.
*Für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist ein deutscher EU-Kartenführerschein erforderlich. Sollte Sie noch nicht im Besitz eines deutschen EU-Kartenführerscheins sein, ist zusätzlich ein Antrag auf Umtausch des Führerscheins zu stellen. Dann ist auch ein biometrisches Lichtbild (Passbild) erforderlich.
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (PDF, 151 KB)
- Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (PDF, 111 KB)