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Berufliches Fahren
Ersterteilung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung
(Personenbeförderungsschein)
Wer gewerblich oder geschäftsmäßig bis zu acht Personen befördern möchte, bedarf einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Zu den Kategorien der Fahrgastbeförderung zählen Taxi, Mietwagen, Ferienziel-Fahrten, Personenbeförderung im Linienverkehr, Schülerverkehr, Behindertenspezialverkehr und Krankenkraftwagen.
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen.
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Amtliches Ausweisdokument
- EU-Kartenführerschein
(Für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist ein deutscher EU-Kartenführerschein erforderlich. Sollten Sie noch nicht im Besitz eines deutschen EU-Kartenführerscheins sein, ist zusätzlich ein Antrag auf Umtausch des Führerscheins zu stellen. Dann ist auch ein biometrisches Lichtbild (Passbild) erforderlich) - Bescheinigung/Zeugnis einer augenärztlichen Untersuchung des Sehvermögens (max. zwei Jahre alt) gemäß Anlage 6 der FeV
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (max. ein Jahr alt) gemäß Anlage 5.1 der FeV
- Leistungspsychologisches Gutachten (Leistungstest nach dem Wiener Testverfahren, max. ein Jahr alt) gemäß Anlage 5.2 der FeV
Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat oder einem aus Anlage 11 der FeV aufgeführten Staat) seit mindestens 2 Jahren. Die Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn in den letzten 5 Jahren die entsprechende Fahrerlaubnis 2 Jahre besessen wurde.
Die augenärztliche Untersuchung kann bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt, die ärztliche Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchgeführt werden. Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und einigen weiteren Kriterien. Die Untersuchungen können z.B. bei einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung "Arbeitsmedizin"/"Betriebsmedizin" oder bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt werden. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die unten angefügten vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke.
Für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbefördrung ist zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) erforderlich (max. drei Monate alt). Dies kann durch die Fahrerlaubnisbehörde oder persönlich beim Bürgeramt beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1.3.2020 die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erst erfolgen kann, sobald das Führungszeugnis vorliegt. Die Beantragung des Führungszeugnisses dauert ca. drei Wochen. Alle Informationen zur Beantragung des Führungszeugnisses, sowie den Link zur Onlinebeantragung finden Sie auf den Internetseiten des Bürgeramtes.
Die Gebühr für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 43,90 EUR. Die Beantragung eines Führungszeugnisses kostet zusätzlich 13,00 EUR.
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (PDF, 151 KB)
- Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (PDF, 111 KB)