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Fahrzeugpapiere
Änderung von Name oder Anschrift
Änderung von Namen oder Anschrift
Bei einer Änderung des Namens, z.B. durch Heirat oder Umbenennung einer Firma, und/oder Änderung der Anschrift durch Umzug innerhalb von Münster ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich.
Eine alleinige Änderung der Anschrift bei einem Umzug innerhalb von Münster kann auch beim Bürgeramt und den Bezirksverwaltungsstellen beantragt werden (nur für Privatpersonen).
Bei einem Antrag auf Eintragung der Namens- und/oder Anschriftenänderung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Namensänderungen
- Amtliches Ausweisdokument
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung
- Nachweis über die Namensänderung, wenn nicht bereits im Ausweisdokument vermerkt
Bei juristischen Personen, Vereinigungen und Freiberuflern werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Aktueller Auszug aus dem jeweiligen Register (Handelsregister, Gewerberegister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, etc.)
- Amtliches Ausweisdokument des im Registerauszug benannten Vertreter der juristischen Person/Vereinigung
- Bei Freiberuflern: Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form von Brief- oder Kopfbogen oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
Bitte beachten Sie, dass der im Registerauszug genannte Vertreter die erforderlichen Antragsunterlagen zu unterschreiben hat.
Gebührenübersicht:
10,80 Euro für die Anschriftenänderung
12,00 Euro bis 21,00 Euro bei Namensänderung
Internetbasiertes Zulassungsverfahren
Die Anschriftenänderung ist auch mit dem internetbasierten Zulassungsverfahren möglich.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: