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Fahrzeugpapiere
Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugpapiere
Der Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugpapiere ist der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Gleichzeitig ist ein Antrag auf Ausstellung von Ersatzdokumenten zu stellen.
Online-Beantragung einer Ersatzzulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) / Fahrzeugschein
Bei Fahrzeugen, die nach 2005 zugelassen wurden, ist die Beantragung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I kostenpflichtig online möglich.
Kostenpflichtige Beantragung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I online
Die alten "weißen" Fahrzeugpapiere können nicht online neu beantragt werden.
Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) / Fahrzeugschein
Für die Ausstellung einer Ersatz-ZB I sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Amtliches Ausweisdokument
- schriftliche Verlusterklärung oder Verlust-/Diebstahlsanzeige der Polizei
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung
- Bei alten "weißen" Fahrzeugpapieren ist zusätzlich der alte "weiße" Fahrzeugbrief vorzulegen.
Die Ausstellung einer Ersatz-ZB I kostet 11,40 Euro. Sofern noch alte Fahrzeugpapiere vorliegen kostet die Neuausstellung 20,60 Euro.
Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) / Fahrzeugbrief
Die ZB II ist der Nachweis über die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug. Die Neuausstellung kann nur innerhalb eines Aufbietungsverfahrens erfolgen.
Für die Aufbietung der ZB II sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Amtliches Ausweisdokument
- schriftliche Verlusterklärung oder Verlust-/Diebstahlsanzeige der Polizei
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung
- Nachweis über die Verfügungsberechtigung, sofern Sie nicht der letzte eingetragene Halter sind*
Die verlorene oder gestohlene ZB II wird über das Kraftfahrtbundesamt (KBA) aufgeboten, d. h. öffentlich ausgeschrieben. Die Aufbietungsfrist beträgt 14 Tage. Die Neuausstellung kann erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist erfolgen.
In Einzelfällen kann die Abgabe einer Versicherung an Eides statt verlangt werden.
*Der Nachweis der Verfügungsberechtigung kann durch Kaufvertrag (Erwerb des Fahrzeuges) oder Erbschein (Tod des Halters) nachgewiesen werden. In Einzelfällen können zusätzliche Unterlagen gefordert werden.
Die Gebühren für das Aufbietungsverfahren setzen sich wie folgt zusammen:
- 13,80 Euro für die Aufnahme des Verlustes der ZB II und Beginn des Aufbietungsverfahrens
- 26,60 Euro für die Ausstellung der neuen Fahrzeugpapiere nach Ende der Aufbietungsfrist
- 30,70 Euro bei der Abnahme einer Versicherung an Eides statt