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Fahrzeugpapiere
Verkauf eines Fahrzeugs
Über den Verkauf eines Fahrzeuges ist ein schriftlicher Kaufvertrag zwischen Verkäufer*in und Käufer*in zu schließen. Dieser bestätigt die Übernahme des Fahrzeuges und den Erhalt der Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) durch den/die Käufer*in.
Über den Verkauf eines Fahrzeuges ist zudem die zuständige Zulassungsbehörde zu informieren. Dafür ist eine schriftliche Veräußerungsanzeige auszufüllen und zu übersenden. Durch die Benachrichtigung der Zulassungsbehörde über den Verkauf des Fahrzeuges erlischt auch die Halterhaftung.
Wir empfehlen Ihnen, das Fahrzeug vor der Übergabe an den/die Verkäufer*in abzumelden. Solange keine Abmeldung des Fahrzeuges erfolgt, ist für Ansprüche des Hauptzollamtes und der Versicherung weiterhin der/die Halter*in maßgeblich.