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Einwohnerinnen und Einwohner Bürgerinnen und Bürger
Die Bürgerinnen und Bürger Münsters wählen alle fünf Jahre den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin, den Rat der Stadt und die Bezirksvertretung für den jeweiligen Stadtbezirk.
Der Gesetzgeber und die Stadt Münster sehen außerdem weitere Möglichkeiten vor, wie die Menschen ihr persönliches Lebensumfeld mitgestalten können. Dabei gilt der Grundsatz: Je stärker die Einflussnahme, umso größer sind die Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, um diese Rechte wahrzunehmen.
Zur Unterscheidung:
Bürger oder Bürgerin ist, wer zur Kommunalwahl wahlberechtigt ist.
Einwohner oder Einwohnerin ist, wer in der Gemeinde wohnt. Also alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch alle, die bei der Kommunalwahl keine Stimme abgeben dürfen, wie beispielsweise eine ausländische Mitbürgerin aus einem Nicht-EU-Land oder ein Jugendlicher unter 16 Jahren, die in der Stadt leben.
Beteiligungsrechte
Einwohnerinnen und Einwohner Münsters haben folgende Beteiligungsrechte:
- Anregungen und Beschwerden
- Einwohnerfragestunde
- Einwohnerantrag
- Beteiligung bei der Stadtplanung (Informationen zur Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern Münster bei der Stadtplanung gibt das Stadtplanungsamt)
Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus weitere Beteiligungsrechte:
- Bürgerbegehren
- Bürgerentscheid
Zur Stärkung der Qualität und Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung hat der Rat der Stadt Münster am 9. Februar 2022 die Leitorientierungen für eine gute Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Unterrichtungsrechte
Ein Recht haben alle Einwohnerinnen und Einwohner ganz ohne Bedingungen oder Voraussetzungen: das Recht auf möglichst frühzeitige Information und Unterrichtung über wichtige Planungen und Vorhaben im Stadtgebiet. Als Beispiele seien genannt:
- Bürgerversammlungen bei größeren Maßnahmen der Verkehrsplanung, Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplänen,
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Haushalts und der Haushaltssatzung als Grundlage für die Ausgabe- und Einnahmewirtschaft.
Wann und wo Bürgerversammlungen stattfinden oder Entwürfe zum Haushalt oder zur Stadtplanung öffentlich ausliegen, wird rechtzeitig über die Medien bekannt gegeben.
Mit-bestimmen in Münster
- "Mit-bestimmen in Münster - Broschüre in leichter Sprache" (PDF, 5.29 MB)