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Politik und Verwaltung
Welche Aufgaben hat der Oberbürgermeister der Stadt Münster? Welche Entscheidungen trifft der Rat der Stadt? Wie weit reichen die Befugnisse der Bezirksvertretungen, und mit welchen Fragen befassen sich die Ausschüsse des Rates? Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner selbst, beispielsweise um Anregungen und Beschwerden vorzubringen oder auf Ratsbeschlüsse Einfluss zu nehmen?
Diese Seiten beantworten die gestellten, aber auch weitere Fragen über die im Grundgesetz, in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und der "Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen" geregelte Selbstverwaltung der Stadt Münster. Sie beschreiben die Zuständigkeiten von Oberbürgermeister, Rat, Bezirksvertretungen, Ratsausschüssen, Kommissionen, Integrationsrat und Verwaltungsvorstand.
Wie entstehen kommunalpolitische Entscheidungen?
Wichtigstes Entscheidungsgremium ist der Rat. Einige Entscheidungen können aber – nach genau festgelegten Zuständigkeiten – auch Bezirksvertretungen, Fachausschüsse oder der Hauptausschuss treffen.
Damit sich die Politikerinnen und Politiker eine Meinung zu einem Antrag bilden können, bereitet die Verwaltung die erforderlichen Informationen auf und gibt sie rechtzeitig vor den Sitzungen an die Mitglieder des zuständigen Gremiums. Die Vorlagen der Verwaltung und Anträge werden zunächst fraktionsintern beraten, ehe in dem zuständigen Gremium die Entscheidung fällt.
Der Beschluss hat – je nach festgelegter Kompetenz des Gremiums – entweder empfehlenden oder entscheidenden Charakter. Die Beschlüsse des Rates haben natürlich stets Entscheidungscharakter.
Die Ausführung der Beschlüsse liegt beim Oberbürgermeister und der Verwaltung, die Kontrolle der Durchführung beim entscheidenden Gremium.
Der Ablauf eines politischen Entscheidungsprozesses kann folgendermaßen beschrieben werden: Ein Anliegen wird durch die Politik, die Bürgerinnen und Bürger aber auch die Verwaltung eingebracht. Für den zu treffenden Beschluss obliegt die Vorbereitung dem Oberbürgermeister. Dies erfolgt üblicherweise über Vorlagen. Je nach Zuständigkeit entscheidet ein Fachausschuss, die Bezirksvertretung oder der Rat. Im letzteren Fall werden die Entscheidungen i. d. R. durch die Fachausschüsse und Bezirksvertretungen, sofern sie fachlich oder örtlich betroffen sind, vorberaten. Die Verwaltung führt anschließend die Beschlüsse aus.
- Grafik der politischen Entscheidungsprozesse "Vom Antrag zur Entscheidung" (PDF, 38.1 KB)