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Ausschüsse und Kommissionen
Ausschüsse des Rates
Um Entscheidungen fachlich abzuwägen und sachgerecht detailliert zu diskutieren, bildet der Rat für verschiedene Bereiche Ausschüsse. Sie beraten Fragen, über die der Rat entscheiden soll. Das Ergebnis wird als Empfehlung an den Rat weitergegeben.
Um sich zu entlasten, hat der Rat einigen Ausschüssen aber auch Entscheidungsbefugnisse übertragen, und zwar für die Fälle, bei denen ausschließlich fachspezifische Belange zu berücksichtigen sind. Details sind in der Zuständigkeitsordnung geregelt.
Art der Ausschüsse
Die Anzahl der Ausschüsse in einer Stadt kann variieren. Zwar gibt es bestimmte Pflichtausschüsse, die der Rat nach der Gemeindeordnung oder anderen Gesetzen einrichten muss. Darüber hinaus kann er mit freiwilligen Ausschüssen zusätzliche Schwerpunkte setzen.
Mitglieder
Die Ausschüsse werden entsprechend der Mehrheitsverhältnisse der Parteien im Rat besetzt. Soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, können nicht nur Ratsmitglieder, sondern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger – ebenfalls mit Stimmrecht – den Ausschüssen angehören. So wird zusätzlicher Fach- und Sachverstand in die kommunalen Entscheidungsprozesse eingebunden.
Wer als sachkundige Bürgerin oder sachkundiger Bürger vom Rat in die Ausschüsse entsandt wird, muss die gleichen Voraussetzungen zur Wählbarkeit erfüllen wie ein Ratsmitglied.
Wählbar ist, wer selbst wahlberechtigt ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Ausschusssitzungen müssen immer mehr Ratsmitglieder anwesend sein als sachkundige Bürgerinnen und Bürger. So werden die Entscheidungen immer von einer größeren Zahl direkt durch die Kommunalwahl legitimierter Personen getroffen.
Darüber hinaus können den Ausschüssen auch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner angehören. Sie werden ebenfalls vom Rat entsandt, haben aber nur eine beratende Stimme. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Zur Unterscheidung:
Bürger bzw. Bürgerin ist, wer zur Kommunalwahl wahlberechtigt ist. Einwohner bzw. Einwohnerin ist, wer in einer Gemeinde wohnt. Also alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch alle, die bei der Kommunalwahl keine Stimme abgeben dürfen, wie beispielsweise eine ausländische Mitbürgerin aus einem Nicht-EU-Land, die in Münster wohnt.
Die Aufgaben und Befugnisse der Ausschüsse regelt im Detail die Zuständigkeitsordnung. Darin ist beispielsweise festgelegt, ob ein Ausschuss etwas allein entscheiden kann oder ob die Entscheidung in die Zuständigkeit anderer fällt. Das kann die Stadtverwaltung sein, vertreten durch den Oberbürgermeister, der Rat oder der Hauptausschuss, bei Themen, die einen bestimmten Stadtbezirk betreffen, auch die dortige Bezirksvertretung. Dann wird dennoch manche Entscheidung in einem Ausschuss vorher diskutiert und eine Empfehlung an das entscheidende Gremium gegeben.
Häufig richtet sich die Frage, wer etwas entscheiden darf, auch nach bestimmten Wertgrenzen. So darf die Verwaltung beispielsweise Grundstücksgeschäfte bis 200 000 Euro abschließen. Erst, wenn es um mehr Geld geht, muss sie den Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement beteiligen. Liegt der Wert allerdings bei einer Millionen Euro oder mehr, kann auch der Ausschuss nicht mehr entscheiden. Dann spricht er eine Empfehlung aus und der Rat entscheidet darüber. Auch bei der Vergabe von Aufträgen bestimmen Wertgrenzen die Zuständigkeiten.
Welche und wie viele Ausschüsse eine Stadt hat, kann variieren. Die Gemeindeordnung und andere Gesetze geben vor, welche Ausschüsse der Rat einrichten muss. In Münster gibt es folgende Pflichtausschüsse:
- Hauptausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Wahlausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
- Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM)
- Betriebsausschuss citeq
- Betriebsausschuss Münster Marketing
Außerdem hat der Rat freiwillige Ausschüsse gebildet:
- Ausschuss für Gleichstellung
- Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
- Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
- Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
- Ausschuss für Verkehr und Mobilität
- Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
- Kulturausschuss
- Sportausschuss
Kommissionen / Beiräte
Neben den Ausschüssen hat der Rat der Stadt Münster Kommissionen und Beiräte gebildet. Sie beraten für die Gremien und/oder die Verwaltung Entscheidungen vor, die in ihr jeweiliges Fachgebiet fallen. Die Mitglieder kommen in der Regel aus Interessenverbänden und Fachorganisationen; oft kommen auch Ratsmitglieder hinzu. Die Liste der Beiräte ist nicht abschließend.
Kommissionen
- Beschwerdekommission
- Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
- Stiftungskommission
Beiräte
- Beirat für Stadtgestaltung
- Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit
- Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz
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Mitglieder der Ausschüsse des Rates und der sonstigen Gremien
(PDF, 710 KB)
- Struktur der Ausschüsse (PDF, 51.2 KB)