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Bezirksvertretungen
Nach der kommunalen Gebietsreform 1975 hat das Land Nordrhein-Westfalen den kreisfreien Städten gesetzlich vorgeschrieben, Bezirksvertretungen zu bilden, um Bürgerbeteiligung und bürgernahe Arbeit in der Selbstverwaltung zu stärken.
Die Bezirksvertretungen entscheiden über Angelegenheiten ihrer Stadtbezirke. Dazu gehören beispielsweise Unterhaltung und Ausstattung der dortigen Schulen, Sportplätze oder Friedhöfe, der Neubau und die Sanierung von Spielplätzen, die Ausgestaltung von Park- und Grünanlagen, die Benennung von Straßen und Plätzen, Fragen des Denkmalschutzes und die Betreuung von örtlichen Vereinen und Initiativen. Betrifft eine Angelegenheit den Stadtbezirk , muss die betroffene Bezirksvertretung angehört werden. Sie kann Anregungen und Entscheidungsvorschläge an das entscheidende Gremium weiterleiten. Über wesentliche Maßnahmen im Stadtbezirk ist die Bezirksvertretung auf jeden Fall zu informieren.
Die genauen Zuständigkeiten legt die Gemeindeordnung fest. Die Hauptsatzung der Stadt Münster (insbesondere § 21) konkretisiert sie noch.
Die Bezirksvertretungen werden - auf gesondertem Stimmzettel - gleichzeitig mit dem Rat der Stadt auf fünf Jahre gewählt. Sie wählen aus ihrer Mitte wiederum den Bezirksbürgermeister bzw. die Bezirksbürgermeisterin und dessen/deren Stellvertretung.
Die Stadt Münster ist in sechs Bezirke aufgeteilt, die jeweils eine eigene Bezirksvertretung wählen. Die Bezirksvertretungen bestehen aus je 19 Mitgliedern. Es gibt - wie im Rat - Fraktionen der verschiedenen Parteien. Über die folgenden Links erhalten Sie Informationen über die Mitglieder, Sitzungstermine und Sitzungsunterlagen der sechs Bezirksvertretungen: