Seiteninhalt
In Münster unterwegs mit Bus und Bahn
Nahverkehrsplan
Der Nahverkehrsplan ist die Grundlage für alle strategischen Entscheidungen und Maßnahmen einer Kommune in ÖPNV-relevanten Planungen. Dies sind grundsätzliche Festlegungen in Bezug auf Linien- und Netzgestaltung aber auch auf die Definition der Angebotsqualität (z.B. Takte, Bedienungszeiten) und Beförderungsqualität (z.B. Fahrzeuge, Infrastruktur, Kommunikation, Information). Darüber hinaus dient er als Entscheidungsgrundlage bei Linienkonzessionsgenehmigungen im Genehmigungswettbewerb und bei Vergaben.
3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster
Der seit 2016 gültige 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster konnte weitreichend umgesetzt werden. In diesem Rahmen wurde ein vernetztes Angebot mit weitgehend flächendeckender ÖPNV-Bedienung und einer dem Umsetzungszeitraum angemessenen Linien- und Taktdichte realisiert. In diesem Zusammenhang ist das derzeitige Stadtbussystem durch folgende Stärken gekennzeichnet:
- Hohe Erschließungswirkung und dichtes Haltestellennetz
- Häufig umsteigefreie Direktverbindungen mit dem Stadtbus in die Innenstadt und zwischen vielen Stadtteilen und –quartieren
- Dichte Taktfolge sowie hohe Beförderungskapazitäten auf nachfragestarken ÖPNV-Achsen im Stadtgebiet durch Überlagerung mehrerer Linien (Stadtbus- und Regionalverkehr)
- Ergänzung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Stadt-Umland-Verkehr über schnelle Regionalbuslinien
Der aktuell gültige Nahverkehrsplan (2016) der Stadt Münster ist hier abrufbar:
-
Beschlussvorlage und Schlussbericht zum 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster
Vorlage V/0626/2015 - Broschüre: 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster (PDF, 5.94 MB)
4. Nahverkehrsplan der Stadt Münster in Erarbeitung
Die Qualität des Stadtbussystems in der Stadt Münster soll stets verbessert werden. Im Rahmen des politisch beschlossenen Masterplans Mobilität Münster 2035+ werden wesentliche Anforderungen an die langfristige Weiterentwicklung des ÖPNV gestellt. Hierzu zählen u.a. die Neustrukturierung des Netzes mit Qualifizierung attraktiver zentraler und dezentraler Umsteigeorte unter Berücksichtigung des städtischen Mobilstationskonzepts, die Gewährleistung einer verträglichen Erschließung der Altstadt (Reduktion der Anzahl an durchfahrenden Gelenkbussen), Erhöhung der Bedienungshäufigkeit im Gesamtnetz, die Überprüfung von Bedienungszeiten, die Weiterentwicklung des Nachnetzes und die Förderung eines nachhaltigen Stadt-Umland-Verkehrs. Den strategischen und operativen Rahmen zur Übersetzung dieser Anforderungen wird der 4. Nahverkehrsplan der Stadt Münster liefern.
Mit der Vorlage zur Umsetzung des Masterplans Mobilität Münster 2035+ ist im April 2024 der Einstieg in die Erarbeitung des 4. Nahverkehrsplans sowie eines flankierenden ÖPNV-Infrastrukturprogramms bis Ende 2027 politisch beschlossen worden.
-
Beschlussvorlage Masterplan Mobilität Münster 2035+
V/0164/2024 - Öffentliche Niederschrift zur Vorlage V/0164/2024 (PDF, 1.76 MB) (S. 26)
Förderungen im öffentlichen Personennahverkehr
Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) können Fördermittel zum Ausgleich von Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr (§ 11a ÖPNVG) sowie bei der Beschaffung von Neufahrzeugen für den ÖPNV (§ 11 Abs. 2 ÖPNVG) gewährt werden. Im folgenden finden Sie dazu die aktuelle Allgemeine Vorschrift der Stadt Münster zu § 11a ÖPNVG und die Richtlinie der Stadt Münster zu § 11 Abs. 2 ÖPNVG:
- Allgemeine Vorschrift der Stadt Münster gemäß Artikel 3 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zum Ausgleich von Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr (PDF, 105 KB)
- Allgemeine Vorschrift der Stadt Münster gemäß Artikel 3 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zum Ausgleich von Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr, gültig ab 01.01.2024 (PDF, 508 KB)
- Förderrichtlinie der Stadt Münster zu § 11 Abs. 2 ÖPNVG, gültig ab 1.1.2024 (PDF, 260 KB)
- Anlagen zur Förderrichtlinie (PDF, 228 KB) - nicht barrierefrei
- Weiterleitung der ÖPNV – Pauschalen im Förderjahr 2023 (PDF, 212 KB)
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Münster
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 der Europäischen Union vom 23.10.2007 (EU-VO 1370/2007) haben die Aufgabenträger als in ihrem Wirkungskreis zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen: