Promenade: Vorfahrt für den Radverkehr?
Die Promenade als wichtige Verkehrsverbindung
Die Promenade als autofreier, rund 4,5 km langer Verteilerring um die Innenstadt, ist für die Radverkehrsabwicklung in Münster von zentraler Bedeutung. Diese wird künftig noch spürbar zunehmen, da die Promenade den Ausgangs- bzw. Endpunkt aller 13 Velorouten bildet, die Münsters Innenstadt mit den Außenstadtteilen und den Umlandgemeinden verbinden werden. Aktuell ist die Promenade an nahezu allen Querungsstellen untergeordnet geführt.
Aufgrund der unterschiedlichen verkehrlichen Charakteristik und Bedeutung sowie differenten Herausforderungen an den Querungsstellen der Promenade sind keine Einheitslösungen möglich. Um dem Radverkehr auf der Promenade perspektivisch die Priorität einzuräumen, die er faktisch bereits hat, bedarf es individueller und kreativer Lösungen, die nicht zuletzt auch den querenden Fußverkehr berücksichtigen.
- Vorlage V/0522/2018 Konzept zur Bevorrechtigung des Radverkehrs an den Promenadenquerungen
Simulationsstudie für vier Promenadenquerungen
Um den Radverkehr auf der Promenade deutlich zügiger, sicherer, durchgängiger und komfortabler führen zu können, empfiehlt die Verwaltung, zunächst die vier Querungsstellen Am Kreuztor, Neubrückentor, Hörstertor und Salzstraße näher zu betrachten. Dies ist auch das Ergebnis einer Bereisung mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) und dem Kreisverband Münsterland e. V..
Zunächst sollten die Auswirkungen einer durchgehenden Führung des Radverkehrs auf der Promenade auf den gesamtverkehrlichen Ablauf untersucht werden. Das Büro PTV Transport Consult GmbH hat diese Aufgabe übernommen und mithilfe einer multimodalen Verkehrsflusssimulation diese Auswirkungen untersucht und Leistungsfähigkeiten über Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (Teil S Stadtstraßen, Ausgabe 2015) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen bestimmt.
- Bericht Promenadenquerung (PDF, 6.15 MB)
- Anhang Promenadenquerung (PDF, 2.20 MB)
Ergebnisse des Gutachtens
Die Ergebnisse der durchgeführten, mikroskopischen Simulationen zeigen, dass an drei der vier Querungsstellen eine Bevorrechtigung des Radverkehrs auf der Promenade erfolgen kann:
- Am Kreuztor - Promenadenbevorrechtigung kann erfolgen
- Neubrückentor - Promenadenbevorrechtigung wird ohne Stop-Regelung und busbeeinflusster Lichtsignalanlage empfohlen. Zusätzlich sind zwei weitere Varianten in der Untersuchung geprüft worden: Eine Stop-Regelung für den Verkehr auf der Straße Neubrückentor und eine busbeeinflusste Lichtsignalanlage. Diese beiden Varianten wurden aufgrund der kritischen Einschätzung allerdings verworfen.
- Salzstraße - aufgrund des sehr geringen Kfz-Verkehrs auf der Salzstraße kann eine Bevorrechtigung erfolgen
Die Bevorrechtigung am Hörstertor wird aufgrund des sehr geringen Abstandes zur Kreuzung Gartenstraße / Bohlweg / Fürstenbergstraße / Hörsterstraße nicht empfohlen.