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Hausordnung
§ 1 Geltungsbereich
Der Geschichtsort Villa ten Hompel ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Münster. Er ist Ort der Forschung und Vermittlung zur Geschichte des Nationalsozialismus und seiner Wirkungsgeschichte bis heute sowie eine Stätte des Gedenkens an die Opfer von Gewalt und Terror.
Diese Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung gilt auf dem gesamten Gelände der Villa ten Hompel. Mit dem Betreten des Geschichtsortes erkennen die Besuchenden die nachstehenden Regelungen an und verpflichten sich, diese zu beachten.
§ 2 Verhalten der Besuchenden
Die Dauerausstellung kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten sowie im Rahmen des Seminarbetriebs besichtigt werden. Der Eintritt ist frei. Führungen und Seminare werden nach vorheriger Anmeldung kostenpflichtig durchgeführt (Tel. 02 51/4 92-71 01 oder tenhomp@stadt-muenster.de) Die entsprechend anfallenden Gebühren sind in der Benutzungs- und Gebührenordnung des Geschichtsortes Villa ten Hompel festgesetzt. Ein Anspruch der Besuchenden auf Erläuterung der Ausstellung durch das Aufsichtspersonal besteht nicht. Führungen unter Anleitung von Dritten sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Leitung zulässig.
Besuchende haben in ihrem Verhalten auf die Würde des Ortes Rücksicht zu nehmen. Ferner dürfen andere Besuchende weder gestört noch belästigt werden. Auf die besonderen Regelungen in Abschnitt III wird ausdrücklich verwiesen. Sammlungs- und Einrichtungsgegenstände dürfen nicht beschädigt, beschmutzt, zerstört oder entwendet werden. Soweit nicht entsprechend gekennzeichnet, dürfen ausgestellte Objekte nicht berührt werden.
Der Verzehr von Speisen oder Getränken ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Der Verzehr alkoholischer Getränke im Rahmen des Seminarbetriebs ist nicht erwünscht.
Tiere sind in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Ausgenommen sind entsprechend gekennzeichnete Assistenzhunde und ausgebildete Schulhunde.
Für Jacken und Taschen stehen in der Garderobe vor dem Aufzug im Erdgeschoss Schließfächer zur Verfügung; für Gruppen bestehen andere Aufbewahrungsmöglichkeiten. Bei Veranstaltungen steht eine mobile Garderobe in der Seminaretage zur Verfügung. Für die Beschädigung oder das Abhandenkommen privater Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Bei Beschädigung oder Verlust von Schließfachschlüsseln haften die Besuchenden.
Bei der Ausleihe elektronischer Geräte ist ein Pfand (z. B. Personalausweis) zu hinterlegen. Bei Beschädigung oder Verlust haftet die ausleihende Person.
Film- und Fotoaufnahmen für private Zwecke inklusive privater Accounts in den sozialen Medien sind erlaubt. Fotoaufnahmen mit Blitz sind zum Schutz der Objekte in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Gewerbliche, journalistische oder anderweitig zur Veröffentlichung vorgesehene Aufnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Leitung. Sie ist bei Verlangen vorzuweisen.
Externe Informationsmaterialien dürfen nur mit vorheriger Genehmigung ausgelegt werden.
Bei Besuchen durch Minderjährige verbleibt die Aufsichtspflicht für die Dauer des gesamten Besuches bei den begleitenden Erwachsenen.
§ 3 Besondere Regelungen
Aufgrund seines besonderen Charakters als Gedenkort sind rechtsextreme, antisemitische oder in anderer Weise diskriminierende oder die Freiheit und Würde des Menschen verachtende Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten im gesamten Bereich des Geschichtsortes verboten.
Ebenfalls ist es untersagt, Kennzeichen und Symbole zu verwenden, die im Geiste verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Insbesondere das offene Tragen jeglicher rechtsextremen Kennzeichen bzw. von Kleidung, die rechtsextremes oder menschenverachtendes Gedankengut zum Ausdruck bringt, ist nicht erlaubt.
Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen und/oder antisemitischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rechtsextreme, antisemitische oder in anderer Weise die Würde und Freiheit des Menschen verachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind der Zutritt zum Gelände sowie die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen untersagt.
§ 4 Ausübung des Hausrechts
Die Leitung des Geschichtsortes hat das Hausrecht. Seine Ausübung kann auf weiteres Personal des Geschichtsortes übertragen werden. Entsprechende Anweisungen sind zu befolgen. Bei Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen des Personals oder obenstehende Regelungen kann Besuchenden der weitere Aufenthalt am Geschichtsort durch das Personal befristet untersagt werden.
Teile des Gebäudes sowie die öffentlichen Informationsbereiche und die Ausstellungsräume werden durch elektronische Kameras überwacht.
Bei drohender Überfüllung, Brand- oder sonstigen Gefahrenlagen ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Hausordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Gez. Oberbürgermeister Markus Lewe