FAQs - Häufige Fragen
Starkregen bezeichnen kleinräumige, lokal begrenzte und sehr intensive Niederschläge innerhalb eines kleinen Zeitfensters. Durch die in kürzester Zeit fallenden enormen Wassermassen kommt es auf der Geländeoberfläche schnell zu erheblichen Abflüssen, völlig unabhängig davon, ob ein Gewässer in der Nähe ist oder nicht.
Hochwasser hingegen entstehen durch die Ausuferungen von Oberflächengewässern. Die Überflutung breitet sich dabei ausgehend vom Gewässerverlauf in die angrenzenden Bereiche aus. Sie entstehen im Wesentlichen durch sich immer weiter aufbauende Abflusswellen im Gewässer nach langanhaltenden, ergiebigen Niederschlägen.
Die beiden Ereignisse sind daher nicht bzw. nur sehr bedingt vergleichbar, da sie aus grundsätzlich unterschiedlichen Ursachen entstehen.
Die Starkregengefahrenkarten zeigen die Überflutungsausdehnung, die Wasserspiegellagen und die Überflutungstiefen bei definierten Starkregenszenarien. Dabei wird der maximale Wasserstand angezeigt, der über die Simulationsdauer an der jeweiligen Stelle erreicht wurde.
Starkregensimulationen und -analysen betrachten grundsätzlich nur die Abflüsse auf der Oberfläche. Bei diesen Niederschlagsmengen sind Kanalnetze bereits voll gefüllt und haben keine Rückhaltewirkung mehr, die Niederschläge fließen vollständig auf der Oberfläche ab (sog. „urbane Sturzflut“). Das Starkregensimulationsmodell der Stadt Münster ist daher ein reines georeferenziertes Oberflächenmodell.
Das vorhandene Oberflächenmodell kann für die Betrachtung und Analyse kleinerer Niederschläge, in denen das Netz noch Rückhaltewirkung hat mit dem Kanalnetz gekoppelt und simuliert werden, z.B. für Sanierungs- und Neuplanungen des Kanalnetzes oder zur Analyse und Bewertung der Auswirkungen von Nachverdichtungen und Erschließungen neuer Gebiete (Plan- und angrenzende Bestandsgebiete).
Die Einordnung und Bewertung von Niederschlägen erfolgt über die statistische Wiederkehrzeit der einzelnen Ereignisse. Diese hängt von Intensität und Dauer des jeweiligen Regenereignisses ab. Um diese komplexen Zusammenhänge allgemein verständlich auszudrücken, wurde der sogenannte „Starkregenindex“ entwickelt. Diese Darstellung ist an die verbreitet bekannte Einordnung von Erdbeben mittels der „Richterskala“ angelehnt. Der Starkregenindex bildet moderate, häufig auftretende Regenereignisse im Index 1 bis hin zu extremen, sehr seltenen Starkregenereignissen im Index 12 ab. Die Starkregengefahrenkarten wurden nach Vorgabe der Arbeitshilfe des Landes NRW erstellt und stellen drei Starkregenszenarien der Indexstufen 5, 7 und 10 dar.
Die Gefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Dabei wird dargestellt, wie das Ausmaß der Überflutung für ein Hochwasserereignis mit hoher, mittlerer und geringer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Urbane Sturzfluten entstehen auf der Oberfläche durch lokal begrenzte, intensive Starkregen auch dort, wo keine Gewässer in der Nähe sind. Gewässerhochwasser entstehen in der Regel durch lang anhaltende Niederschläge im Einzugsgebiet. Lediglich in sehr kleinen Einzugsgebieten kleiner Fließgewässern sind die Ansätze zur Entstehung der jeweiligen Überflutungsflächen annährend vergleichbar. Bei Gewässern mit sehr großen Einzugsgebieten (z. B. der Rhein bei Köln) müssen Auswirkungen durch urbane Sturzfluten völlig unabhängig von Gewässerhochwassern betrachtet werden.
Urbane Sturzfluten und Gewässerhochwasser entstehen demnach durch unterschiedliche wasserwirtschaftliche Prozesse und werden dementsprechend unterschiedlich simuliert. Daher können die Modellansätze zur Simulation von Gewässerhochwassern nicht an das vorhandene Modell gekoppelt werden. Die Kopplung solcher Modelle befindet sich aktuell in der wissenschaftlichen Erprobung.
In Münster gibt es vorrangig Fließgewässer mit kleinen bis mittleren Einzugsgebieten. Für die örtlichen sogenannten „Risikogewässer“ (Münstersche Aa, Werse, Angel, Kinderbach) liegen offizielle, frei zugängliche Hochwassergefahren- und risikokarten der Bezirksregierung vor. Kleinere Gewässer werden durch die Verwaltung in einzelnen Modellen im Zuge von Planungen betrachtet und bewertet. Die gemeinsame Bewertung der Risiken durch urbane Sturzfluten und Gewässerhochwasser erfolgt derzeit vereinfacht durch die computergestützte Überlagerung beider Gefährdungsbereiche.
Nutzungs-/ Baurestriktionen
Erkenntnisse über Gewässerhochwasser haben die offizielle Ausweisung von Überschwemmungsgebieten zur Folge und führen somit zu Nutzungs- und baurechtlichen Restriktionen. Erkenntnisse über Auswirkungen von Starkregenereignissen haben aktuell keine offizielle Ausweisung von Überschwemmungsgebieten zur Folge und ziehen dementsprechend keine Nutzungs- und baurechtlichen Restriktionen nach sich.
Die Informationen dienen lediglich als Basis zur Einschätzung und Bewertung der vorhandenen Risiken, zur Unterstützung für die Entwicklung und Umsetzung von kommunalen Bau- und privaten Objektschutzmaßnahmen sowie zur Sensibilisierung der Stadtgesellschaft hinsichtlich Vorsorge und korrektem Verhalten im Gefahrenfall.
Datenschutz / Nachbarschaftsfragen
Die Informationen stellen im Gegensatz zur energetischen Bewertung der Privathäuser im Zuge der Thermografiebefliegung keine Auswertung ausschließlich individueller Belange dar. Die zugrundeliegenden Daten des Stadtgebietsmodells sind allesamt freizugänglich und fallen unter das „Geodatenzugangsgesetz NRW“ (GeoZG NRW). Das Gesetz dient dem Aufbau der Geodateninfrastruktur NRW, in der der Zugang und die Nutzung von Geodaten, Metadaten und Diensten verbessert werden sollen. Es richtet sich an die Behörden des Landes und der Kommunen.
Bei den Starkregengefahrenkarten handelt es sich damit lediglich um eine visuelle Darstellung frei zugänglicher topographischer Informationen.
Versicherungsschutz / Elementarschadensversicherungen
Die Versicherungen verfügen bereits seit einigen Jahren über eigene Auswertungen und die entsprechenden Informationen und Karten.
In welchem Maß und Umfang die Kommune Stadtentwässerungsanlagen vorhalten muss und ab wann eine Schadensbegrenzung zur kommunalen Gemeinschaftsaufgabe für die gesamte Stadtgesellschaft wird, macht die Rechtsgebung von der Intensität und Dauer eines Starkregens abhängig. Denn ab einem bestimmten Punkt ist es weder technisch noch wirtschaftlich möglich, die gesamten Wassermassen über Infrastrukturen schadensfrei abzuführen.
Nach diesen Vorgaben muss die Kommune dafür Sorge tragen, dass alle Regenereignisse, die in den Bereich Starkregenindex 1 – 3 fallen, durch die Kanalnetze abgeleitet werden können, ohne dass Wasser aus den Schächten austritt. Niederschläge vom Index 4 – 5 dürfen aus der Kanalisation austreten, sofern sie keine Schäden verursachen können (z. B. auf Grünflächen). Für alle darüber hinausgehenden Starkregenereignisse vom Index 5 – 12 muss eine Risiko- bzw. Schadensminimierung durch Kommune und private Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gleichermaßen als kommunale Gemeinschaftsaufgabe gewährleistet werden.
Auch private Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind nach § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes verpflichtet, sich im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vor Hochwasserschäden zu schützen. Gemäß Entwässerungssatzung der Stadt Münster sind zudem der Einbau und der Betrieb einer Rückstausicherung für alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene verpflichtend.
Wenn Sie Rückfragen zur Starkregen- und Überflutungsgefährdung Ihres Grundstückes haben können Sie ein telefonisches Beratungsgespräch bei den Fachleuten der städtischen Fachstelle Haus- und Grundstücksentwässerung vereinbaren, Telefon 02 51/4 92-66 41 oder grundstuecksentwaesserung@stadt-muenster.de.
Bezüglich notwendiger baulicher Objektschutzmaßnahmen wenden Sie sich an die ortsansässigen Handwerkerbetriebe wie z. B. Sanitärfachfirmen, Fensterbauer, Garten- und Landschaftsgärtner etc. (Aufzählung nicht abschließend)
Vermeiden Sie unnötige Versiegelung und verwenden Sie möglichst wasserdurchlässige Materialien bei der Oberflächengestaltung. Prüfen Sie, ob eine Versickerung von Niederschlagwasser auf Ihrem Grundstück möglich ist. Eventuell ist auch eine Dach- und/oder eine Fassadenbegrünung möglich - das können Sie im Gründachkataster der Stadt prüfen. Weitere Informationen auf der Webseite der Stabsstelle Klima:
www.stadt-muenster.de/klima/klimaanpassung/gruendach